Verkehrsrecht - Steinschlag

Person A fährt auf der Autobahn. Der vorausfahrende Pkw wirbelt einen Stein auf, welcher an A’s Wagen einen sofort sichtbaren Steinschlag auf der Frontscheibe verursacht.

Kann Person A die Kosten für die Reperatur bei der Haftpflicht des anderen Fahrzeuges geltend machen?

Wie beschafft sich Person A die Personendaten, oder müsste er den „Unfall“-Gegner unmittelbar nach Geschehen ansprechen / anhalten?

Moinsen!

Kann Person A die Kosten für die Reperatur bei der Haftpflicht
des anderen Fahrzeuges geltend machen?

Nein. Ist definitiv höhere Gewalt. Eher aufpassen, dass man selbst keine Anzeige wegen zu dichten Auffahrens bekommt.

…müsste er den „Unfall“-Gegner unmittelbar nach Geschehen
ansprechen / anhalten?

Hat sich dann ja erübrigt.

Gruß

Markus

hallo.

Person A fährt auf der Autobahn. Der vorausfahrende Pkw
wirbelt einen Stein auf, welcher an A’s Wagen einen sofort
sichtbaren Steinschlag auf der Frontscheibe verursacht.

Kann Person A die Kosten für die Reperatur bei der Haftpflicht
des anderen Fahrzeuges geltend machen?

er kann’s versuchen, aber soweit ich weiß, muß der vorausfahrende PKW nicht soweit Rücksicht auf nachfolgende Fahrzeuge nehmen, daß er sogar auf rumliegende Steinchen acht gibt, die’s eventuell nach hinten wegschleudern könnte.
Vielmehr ist es an A, einen ausreichenden Abstand einzuhalten, damit sowas möglichst nicht passieren kann.
A wird sich also auf einen längeren streit gefaßt machen müssen, bei dem wahrscheinlich nix rauskommt.

gruß

michael

Danke soweit.

Ergeben sich Veränderungen, wenn A hinter einem Lkw gefahren ist?
(mangelhaft gesichertes Schüttgut etc.)

Wer müsste den Beweis erbringen?

Ergeben sich Veränderungen, wenn A hinter einem Lkw gefahren
ist?

Ganz eindeutig ! LKW-Fahrer haben eine größere Sorgfaltspflicht in diesem Zusammenhang als PKW-Fahrer.

Wer müsste den Beweis erbringen?

Der der etwas haben will !

Servus!

Ergeben sich Veränderungen, wenn A hinter einem Lkw gefahren
ist?

Dann ergeben sich keine Veränderungen, sondern das ist ein komplett anderer Fall! Aufgewirbelter Splitt ist „allgemeines Lebensrisiko“, verlorene Ladung nicht. Ich hatte mal einen solchen Fall, da saßen im beschädigten Fahrzeug allerdings Zeugen mit griffbereiter Kamera. Ohne wird’s schwierig.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Ganz eindeutig ! LKW-Fahrer haben eine größere
Sorgfaltspflicht in diesem Zusammenhang als PKW-Fahrer.

Ähh, bei der Sicherung der Ladung wird kein Unterschied zwischen LKW und PKW gemacht.
Es ist nur eine andere Sachlage ob es sich um ein herabfallendes Steinchen der Ladung oder eines von der Fahrbahn aufgewirbelten Steinchen handelt.
Gruss Sebastian