Guten Tag,
können Minderjährige (in diesem fiktiven Fall 14 Jahre alt) wegen Verleumdung angezeigt werden?
Als Beispiel nenne ich mal: ein 14-jähriges Mädchen erzählt über ein anderes 14-jähriges Mädchen, das dieses bereits Diebstahl in einem Kaufhaus begangen hat und das andere (diebische und erwischte) Mädchen hat damit „geprahlt“.
Wenn dann das erste Mädel (weil vielleicht Zwiespalt herrscht) das weiter herumerzählt, kann dann der Vater der Diebin Anzeige gegen das Plappermaul wegen Rufschädigung erstatten?
Vielen Dank vorab
Diana
können Minderjährige (in diesem fiktiven Fall 14 Jahre alt)
wegen Verleumdung angezeigt werden?
Fällt dir auch nur ein Grund ein, warum das nicht möglich sein sollte?
Als Beispiel nenne ich mal: ein 14-jähriges Mädchen erzählt
über ein anderes 14-jähriges Mädchen, das dieses bereits
Diebstahl in einem Kaufhaus begangen hat und das andere
(diebische und erwischte) Mädchen hat damit „geprahlt“.
Wenn dann das erste Mädel (weil vielleicht Zwiespalt herrscht)
das weiter herumerzählt, kann dann der Vater der Diebin
Anzeige gegen das Plappermaul wegen Rufschädigung erstatten?
Na ja, den Tatbestand der „Rufschädigung“ gibt es nicht. In Frage kommen Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
Levay
Hi Levay,
nur eine Frage: wenn das Mädchen aber tatsächlich den
Diebstahl begangen hat, wieso wäre das dann Üble
Nachrede oder Verleumdung?
Gruß
Elke
Hi Elke,
Verleumdung setzt voraus, dass jemand etwas wider besseres Wissen behauptet. Wenn der Diebstahl der Wahrheit entspricht, scheidet Verleumdung also aus.
Üble Nachrede bedeutet, dass jemand etwas verbreitet, was nicht erweislich war ist. Das ist so eine Art (!) Beweislastumkehr im Strafrecht. Es muss also erwiesen werden, dass der Täter die Wahrheit gesagt hat, und kann er es nicht, wird er bestraft, auch wenn es vielleicht die Wahrheit war. (Es ist keine echte Beweislastumkehr, weil trotz allem der Amtsermittlungsgrundsatz gilt; der Täter trägt aber das Risiko, dass die Wahrheit nicht zu erweisen ist.)
Kurz:
Diebstahl wurde gar nicht begangen und Täter weiß das --> Verleumdung
Diebstahl wurde begangen, lässt sich aber nicht beweisen --> üble Nachrede
Diebstahl wurde nachweislich begangen --> Straffreiheit
Levay
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Hallo Levay,
danke zunächst. Natürlich ist es (in diesem Beispiel) nachweisbar, das die Diebin gestohlen hat, sie wurde ja aus diesem Grund schon mehrfach von den Eltern von der Polizei abgeholt (wenn es denn tatsächlich einen solchen Fall gäbe).
Diebstahl wurde nachweislich begangen --> Straffreiheit
So ist es gut zu wissen, das das andere Mädchen keine Straftat begangen hätte, indem sie den Vater der Diebin um ihr Wissen wissen ließ und er ihr mit einer Klage wg. Verleumdung drohte (wenn es denn so wäre).
Grüsse
Diana
Servus!
können Minderjährige (in diesem fiktiven Fall 14 Jahre alt)
wegen Verleumdung angezeigt werden?
Fällt dir auch nur ein Grund ein, warum das nicht möglich sein
sollte?
Nicht jeder weiß es:
http://dejure.org/gesetze/StGB/19.html
Äh… ich weiß das schon, aber in diesem Fall IST der Täter bzw. die Täterin doch 14 Jahre alt. Also steht das Alter nicht entgegen.
Levay
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
können Minderjährige …
Fällt dir auch nur ein Grund ein …
Nicht jeder weiß es:
Äh… ich weiß das schon, …
Aber nicht jeder weiß, dass die Strafmündigkeit mit 14 Jahren beginnt. Darauf zielte die Frage mE ab.