Höchstalter beim Einzug in die Bundeswehr?

Hallo allerseits,

wir haben gestern Abend bei einer Stammtischdiskussion über das Thema Wehrdienst diskutiert. Unter uns studieren einige, die nach dem Abi studieren konnte, weil die Bundeswehr zu spät angefragt hatte. Sie wurden nämlich erst benachrichtigt, als sie bereits anfingen zu studieren. Und die meinten, dass sie es nicht eilig haben, fertig zu werden, da sie sonst noch nach dem Studium eingezogen werden könnten.

1.Gibt es ein Alter beim Einzug in den Bund? und wie hoch ist der?
2.Gilt diese Grenze auch für Leute, die sich während des Studiums einbürgen lassen würden?

Kann man nach dem Studium gegen den Einzugsbefehl juristisch vorgehen?

vielen dank
Liebe Grüße,
amadeus

  1. Wenn man bis zum 23. Geburtstag keine Post vom KWEA erhalten hat, braucht man keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten. Diese Grenze erhöht sich auf 25 Jahre, wenn man eine Zurückstellung beantragt hat und diese bewilligt wurde, zB für ein Studium. (so dürfte es bei den betreffenden Personen gewesen sein)
    Allerdings kann man bis 23 jederzeit eingezogen werden (sofern nicht einer der besonderen Befreiungen vorliegt), auch wenn man gerade mitten im Studium ist. Ob dann auf Antrag eine Zurückstellug erfogt, ist nicht zwingend (zB, wenn Anhaltspunkte bestehen, daß die Immatrikulation nur erfolgt ist, um sich zu drücken!).

Wie es bei der Einbürgerung ist, weiß ich nicht, zumindest die Altersgrenzen sind da nicht anders.

  1. Gegen den Einberufungsbefehl kann man natürlich auch vorgehen, indem man Widerspruch einlegt oder (anschließend) dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagt.

Hallo,

ich kenne jemanden, der hat mit Musterung - Einspruch - erneuter Musterung etc. da soweit herausgeschoben, bis er 28 Jahre alt wurde.

Da war dann das Höchstalter zum Einzug überschritten…

Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht - das ist ca. 5 Jahre her…

Viele Grüße
Frank

Hallo an dieser Stelle.

Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht - das ist ca. 5
Jahre her…

Immerhin ist die Originalfrage ein Fast-Doppelposting (s. Brett ‚Uni. & Schule‘). Und dort wurde damit geantwortet: http://www.wehrrecht.de/infodienst/einberufbarkeit1_…

mfg M.L.

falsch Dreifachposting

Ob das heute noch so

Immerhin ist die Originalfrage ein Fast-Doppelposting (s.
Brett ‚Uni. & Schule‘).

und Militärpolitik