Hallo zusammen,
angenommen eine Person hat einen Vertrag mit einem kostenpflichtigen Fernsehanbieter. Diese Person hat den Vertrag gekündigt und vorsichtshalber bereits die Einzugsermächtigung widerrufen und den Monatsbeitrag zurückgeholt.( Hintergrund dieser Aktion ist, dass das Unternehmen nur auf Einbehalt von Zahlungen reagiert und sonst die Kündigung nie bestätigt hätte)
Den Monatsbeitrag hat der Abonnent manuell nach überwiesen. Einne Tag später flattert bei dem Abonnenten eine Mahnung ein. Aber, - es ist keine Zahlungsaufforderung oder erste Mahnung sondern direkt die Zweite mit einem Gesamtzuschlag von 2 x 8,-€ Mahngebühren.
Der Abonnent hat aber noch nicht einmal Mahnung 1 oder ähnliches erhalten. Der Verdacht kommt auf, dass der Anbieter mit dieser Methode zusätzlich Geld machen will, da der Abonnent vor längerer Zeit wegen einer unberechtigtn Abbuchung genau das gleiche Problem hatte. Auch da wurden für 2 Mahnungen Gebühren verlangt, die aber definitiv nicht eingegangen sind.
Müssen Mahngebühren bezahlt werden? Ist der Anbieter verpflichtet den Schriftverkehr nachzuweisen? Was passiert, wenn man die Mahngebühren nicht bezahlt?
Für nützliche Tipps wäre ich und der Abonnement sehr dankbar.
Grüße
4-season
Guten Tag,
hinter ihrem problem steckt nicht etwa zufälliger weise premiere? da im grunde genommen so ein ähnliches problem schon mal hatte was aller dings nur die Beiträge betraf. im einzelnen sind sie zur zahlung einer mahngebühr verpflichtet, da diese von gesetzteswegen durch den anbieter in rechnung gestellt werden kann. in ihrem fall drängt sich der verdacht eines betruges oder täuschung auf da man merkwürdiger weise wohl kaum erst ein 2. mahung erhalten kann ohne die erste überhaupt zu gesicht bekommen zu haben. das problem bei mir mit premiere konnte ich sehr schnell lösen da ich ziemlich hartnäckig bin was verbraucherechte und deren durchsetztung betrifft. mal ein richtig derben brief schreiben und mit strafanzeige oder rechtsanwalt drohen. premiere hat seit diesem tag nicht ein einziges mal mehr versucht einen nicht gerechtfertigten beitrag einzuziehen. kunde geblieben bin ich trotzdem. wenn sie die einzugsermächtigung entzogen haben darf der jeweilige anbieter keine abbuchungen mehr vornehmen. bei wiederholten problemen sollten sie mit einer strafanzeige rechnen und darauf hinweisen das sie die bankgebühren die dem anbieter durch eine lastschriftenrückgabe enstehen nicht übernehmen werden. bleiben sie also hart und energisch. lassen sie sich nicht unterkriegen, denn dann ist es für den anbieter noch leichter sie hinters licht zu führen. einen erheblichen nachteil durch die weigerung der zahlung der mahngebühren müssen sie nicht befürchten, da sie hier wohl im recht sind. der anbieter muss ihnen nachweisen das die mahnungen angekommen sind. solche mahnungen verschickt man im allgemeinen per einschreiben. da die mahnungen wohl nicht angekommen sind und der anbieter dies auch nicht nachweisen kann stellt sich die situation für diesen schwierig da die mahngebühren erstattet zu bekommen. schauen sie mal in ihre geschäftsbedingungen mit dem anbieter. achten sie auch auf das kleingedruckte und lesen sie sich diese wenn nötig 5 oder 10 mal durch da man erst im nachhinein eigentlich versteht was diese beinhalten. mit dem nachweis für den schriftverkehr meine ich im übrigen nicht die vom anbieter vor ort gemachten kopien. der wird sich wohl darauf berufen das er diese abgeschickt hat und von den schreiben auch kopien angefertigt hat. dies ist aber kein nachweis da der anbieter das eintreffen und somit ihre kenntiss von dem schreiben nachweisen muss. ich würde bereits jetzt eine anzeige bei der polizei erstatten wegen missbrauch der einzugsermächtigung es sei denn sie haben dies mindestens einmal angedroht.
mit besten grüßen,
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