Frage zu verfasstem Schriftstück

Hallo Leute,

folgende theoretische Situation: jemand hat im Rahmen eines Studiums eine Arbeit über das Thema X verfasst und eine Note darauf erhalten. Es wurde bestätigt, dass die Arbeit von derjenigen Person angefertigt wurde.

Nun wird diese Arbeit in Teilen oder komplett von einer anderen Person als Buch veröffentlicht. Welche Rechte hat nun der Author der Arbeit, wenn kein copyright Vermerk in der Arbeit vorhanden ist, sondern nur eine Eidesstattliche Erklärung, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde?

Das deutsche Urheberrecht …
… braucht/kennt keinen Copyright-Vermerk. Es existiert von sich aus. Sofern das „Werk“ eine gewisse „Schöpfungshöhe“ hat.

Vorgehen? Verlag informieren, auf Unterlassung abmahnen. Evtl. Klagen. Aber vorher klären, ob das was der orginäre Autor verfasst ein eine ausreichende Schöpfungshöhe => Urheber => Anspruch auf „angemessene Vergügung“ hat.

Gruß

Stefan