Garantiefall vom Hersteller nicht anerkannt

Hallo,
mal angenommen jemand kauft sich einen Fernseher Ende November vergangenen Jahres. Er bemerkt, dass im Bild zwei helle Streifen sind. Im Januar reklamiert er das Gerät beim Händler. Der holt es ab und schickt es ein zu einer Werkstatt die Garantiearbeiten für den Hersteller des Gerätes übernimmt. Nach drei Wochen schickt diese Firma das Gerät zurück zum Händler mit dem Vemerk keinen Fehler gefunden zu haben. Das Gerät wäre also in Ordnung. Es sind im Bild aber immer noch Streifen, die im übrigen auch der Händler sieht. Der will sich zwar weiterhin bemühen und sich gegebenfalls mit dem Hersteller in Verbindung setzen falls die Werkstatt hier nicht einlängt. Da dieser jemand aber die Befürchtung hat, das sich das Ganze in die Länge zieht und vielleicht gar nichts dabei herauskommt, würde sich dieser jemand dafür interessieren, was er machen kann bzw. welche Rechte er hat.

Viele Grüße
Peter

Moin!

Ohne Anwalt zu sein meine ich zu wissen:

Der Verkäufer hat dreimal das Recht zur Nachbesserung, erst danach kann der Käufer wandeln (zurückgeben) oder den Kaufpreis nachträglich mindern.
Einen Anspruch auf Ersatzgerät hat er im Übrigen auch nicht.
Der Käufer ist also baW rechtlos und auf den good-will des Händlers / Herstellers angewiesen, da es keine Richtlinien gibt, wie lange eine Reparatur dauern darf…

Hallo,

Ohne Anwalt zu sein meine ich zu wissen:

ohne Anwalt zu sein, verweise ich lieber auf FAQ:1152

Gruß,
Christian