Darf Polizei Privat KFZ für Verfolgung konfisziere

Was mich nach den ganzen USA-Ballerfilmen mal interessiert, wo ständig irgendwelche Cops Autos anhalten, ne Hundemarke vorzeigen, das Auto für ne Verfolgungsjagt konfiszieren (man beachte dabei mal das Reifenquietschen trotz ABS / ESP / ASR / …).
Frage: ist sowas in D rechtlich möglich? Ich spreche dabei nicht von eine Bedrohung wo sonst sofort einer stirbt etc, meinetwegen zur Verfolgung eines flüchtigen Scheckbetrügers oder so…

Eine polizeiliche Maßnahme muß zur Erreichung ihres Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sein. Alles weitere ergibt sich im Einzelfall.

Gruß,
Christian

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das würde bedeuten, ich müßte meine Karre abgeben?

das würde bedeuten, ich müßte meine Karre abgeben?

Das bedeutet, es käme auf den Einzelfall an. Der Maßnahme an sich könntest/solltest Du Dich im Zweifel ohnehin nicht entziehen, aber die Frage, ob sie rechtmäßig wäre, bliebe zunächst offen.

Gruß,
Christian

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hi,

nie und nimmer würde ich aus meinem wagen aussteigen - und wenn der Polizist noch so vor mir rumfuchteln würde - schon gar nicht, wenn meine beiden Kinder auf dem Rücksitz säßen. Wie hoch wäre denn die Strafe in etwa für, wenn jemand seinen wagen nicht rausrücken würde?

fragt sich Leo

Servus!

Wie hoch wäre denn die Strafe in etwa für, wenn jemand seinen
wagen nicht rausrücken würde?

Der Punkt ist: Anordnungen von Polizeibematen sind grundsätzlich sofort vollziehbar, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Beamte dürfen zur Durchsetzung ihrer Befugnisse auch unmittelbaren Zwang anwenden, also fesseln usw. bis hin zur Erschießung.

Das klingt jetzt sehrwild und ist auch nur der extremste Fall (bin halt derzeit auch durch „24“ abgestumpft…), aber wenn es wirklich keinen anderen Weg zur Gefahrenabwehr gibt, als eben dieses eine Fahrzeug zu konfiszieren, dann ist mit „nicht rausrücken“ nicht viel, da haben die Beamten einfach die „besseren Argumente“.

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Hallo,

nie und nimmer würde ich aus meinem wagen aussteigen - und
wenn der Polizist noch so vor mir rumfuchteln würde - schon
gar nicht, wenn meine beiden Kinder auf dem Rücksitz säßen.
Wie hoch wäre denn die Strafe in etwa für, wenn jemand seinen
wagen nicht rausrücken würde?

auch hier wieder: Es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Rein theoretisch könnte der Polizist die Maßnahme mit jeder denkbaren Gewalt durchsetzen und mit dem Fahrzeug einen Ladendieb verfolgen. Das wird in der Praxis aber nie geschehen.

Zum einen wäre diese Vorgehensweise nicht geeignet, erforderlich und angemessen. Dieses sind die obersten Maximen bei der Anordnung und Durchsetzung von Maßnahmen. Jeder Polizist weiß genau, daß ihm bei nicht unerheblichen Verstößen ein internes oder externes Ermittlungsverfahren droht.

Zum anderen kann ich mir keinen Fall vorstellen, bei denen es überhaupt zweckmäßig wäre, ein Privatfahrzeug zu „leihen“. Bis man die Passagiere aus dem Auto herauskomplimentiert und die Bedienung des Fahrzeuges wenigstens rudimentär im Griff hat, ist ein mit einem anderen Fahrzeug flüchtender Straftäter über alle Berge. Es wäre also durchaus hilfreicher, andere Einsatzmittel anzufordern und in der Zwischenzeit das Autokennzeichen des anderen zu notieren.

Gruß,
Christian

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usw. bis hin zur Erschießung.

o0?!
Den Polizist möchte ich sehen, der seine Waffe auf dich richtet weil du nicht aus deinem Wagen aussteigst. Würde mal behaupten, der wäre die längste Zeit Polizist gewesen.

just my 2 cent

mag sein sein, aber wenn jemand einfach „auf die Tube drückt“ und wegfährt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Polizist auf dieses fahrzeug sofort schießen würde, zumal wenn sich bspw. Kinder auf den Rücksitzen befinden würden. Deshalb die Frage: Wie hoch wäre die Strafe in so einem Fall?

Bye
Leo
*derhofftnieinsoeinesituationzukommen*

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Wer redet denn von Waffe? Glaubst du, Polizisten können nur mit Waffen…?

Levay

just my 2 cent

Wie gesagt, hier werden Rechtsfragen diskutiert und keine Drehbücher auf Glaubwürdigkeit geprüft…

mag sein sein, aber wenn jemand einfach „auf die Tube drückt“
und wegfährt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Polizist
auf dieses fahrzeug sofort schießen würde, zumal wenn sich
bspw. Kinder auf den Rücksitzen befinden würden. Deshalb die

Von „Schießen“ hat doch kein Mensch gesprochen! Mensch, ihr guckt WIRKLICH zu viele US-Filme…

Levay

mag sein sein, aber wenn jemand einfach „auf die Tube drückt“
und wegfährt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Polizist
auf dieses fahrzeug sofort schießen würde,

Das dürfte er dann auch gar nicht, denn wenn das Fahrzeug erstmal weg ist, ist sein Kapern auch nicht mehr das geeignete und erforderliche Mittel zur Gefahrenabwehr. Und wenn er in die Reifen schießt, kann er’s ja eh nicht mehr benutzen.

Deshalb die
Frage: Wie hoch wäre die Strafe in so einem Fall?

Schau hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

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Wer redet denn von Waffe? Glaubst du, Polizisten können nur
mit Waffen…?

Worldwidefab:

Der Punkt ist: Anordnungen von Polizeibematen sind
grundsätzlich sofort vollziehbar, Widerspruch hat keine
aufschiebende Wirkung. Beamte dürfen zur Durchsetzung ihrer
Befugnisse auch unmittelbaren Zwang anwenden, also fesseln
usw. bis hin zur Erschießung.

Soweit ich mich erinnere, werden „Erschießungen“ mit einer Waffe durchgeführt.

Zusatz:
Bevor ich hier von den Akademikern eins auf den Deckel bekomme: Eskommt natürlich darauf an, ob der Beamte präventiv (in Wahrnehmung seiner Aufgabe der Gefahrenabwehr) oder repressiv (zum Zwecke der Strafverfolgung) tätig wird. Im Beispiel gilt wohl letzteres.

Hallo, und: Gähn!

Soweit ich mich erinnere, werden „Erschießungen“ mit einer
Waffe durchgeführt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Rudolstadt (Thür.), April 2005 ?
Servus!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Polizist

auf dieses fahrzeug sofort schießen würde, zumal wenn sich
bspw. Kinder auf den Rücksitzen befinden würden.

lt. Thür. Allgemeine schoßen da zwei Polizisten auf ein wegfahrendes Auto, Fahrer ein ganz frischgebackener Mörder, Insassen eine Frau mit Kleinkind. Fahrer tödlich getroffen. Frau leicht verletzt. Kind unverletzt.

Verfahren gegen Polizisten eingestellt.
Kommentare erwünscht

Ralf

Wo ist der Zusammenhang???
Das ist ja ein ganz anderes Thema. Bei der Diskussion hier geht es um die Inanspruchnahme eines Nichtverantwortlichen im Rahmen der Gefahrenabwehr Sicherstellen und benutzen irgendeines Autos) und nicht um den Schusswaffengebrauch zum Anhalten eines Flüchtigen. Letzters ist etwas völlig anderes.

ElC.