Das Fitnessstudio zieht um, nicht weit weg, sozusagen um die Ecke. Zusaetzlich aendert es den Namen. Eine Person hat mir gesagt man kann, auch wenn es in der Naehe bleibt, sofort kuendigen.
Stimmt das?
Du kannst immer und jederzeit kündigen.
Das ändert freilich nichts an Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten.
Levay
Ich habe noch 1 Jahr Vertragslaufzeit. Trotzdem hat mir jemand gesagt Kuendigung ist sofort moeglich.
Ich habe noch 1 Jahr Vertragslaufzeit. Trotzdem hat mir jemand
gesagt Kuendigung ist sofort moeglich.
Dann kannst Du zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Sollte sich das Fitnessstudio nennenswert entfernen, so daß die Nutzung nicht mehr zumutbar wäre, sähe das u.U. anders aus. Bei einem Umzug umme Ecke gilt das sicherlich nicht.
Anders formuliert: Der Umstand, daß der der Kandidat händerringend einen Grund sucht, um aus dem Vertrag herauszukommen, ist kein Kündigungsgrund.
Gruß,
Christian
ändert sich auch der Betreiber?
ändert sich auch der Betreiber?
Hi Ivo,
das ist völlig Wurscht. Nach dem Urteil - 1 U 207/98 - des OLG Frankfurt vom 20. Januar 2000 darf der Unterrichtsort nicht einmal innerhalb der Stadtgrenzen beliebig verlegt werden. Nachzulesen unter http://www.verbrauchernews.de/vertraege/recht/000000….
Gruß
Renee
Das besagt nur, dass die Klausel unwirksam ist. Es besagt nicht, dass im Einzelfall ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht! Denn das besteht ja grundsätzlich auch ohne vertragliche Abrede erst einmal nicht, sondern nur unter den gesetzlich beschriebenen Voraussetzungen.
Levay
Hi Renee,
„wurst ist da gar nix“ denn Urteile muss man lesen und interpretieren können.
Und Verbraucherschutzinfo’s sind leider meist eine sehr schlechte Quelle für die Tatsächliche Sachlage. Hier werden Urteile zumeist sehr verkürzt und inhaltlich verfälscht wiedergegeben und so oftmals - m.E. beabsichtigt - Sachen suggeriert, die schlichtweg nicht korrekt sind.
In diesem Urteil geht es z.b. lediglich um eine Klausel, die EIN Betreiber in seinem Vertrag hatte. Ein Einzelurteil zu einem Einzelvertragbestandteil ohne jede Grunsatzwirkung.
Im uns angefragten Fall, geht es einfach darum ob es dem Fragesteller zugemutet werden kann, die zusätzliche Entfernung in Kauf zu nehmen oder nicht. Der Schilderung nach: „ja“.
Das sich auch noch der Name geändert hat, habe ich gefragt ob ein Betreiberwechsel vorliegt. Denn dann gäbe es VIELLEICHT die Möglichkeit damit zu argumentieren, dass die betroffene Person gar nicht Vertragspartner des neuen Betreibers ist, oder werden will und hier vielleicht eine Sonderkündigungsmöglichkeit bestehen könnte.
Gruss Ivo