Hallo,
ein Verein wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet und führt die Bezeichnung e.V. Nun wurde aber festgestellt, dass der Verein garnicht eingetragen ist. Anscheinend wurde dies bereits des öfteren geplant, aber nie durchgeführt. D.h. es handelt sich eigentlich um einen Vorverein, also ein nicht rechtsfähiger Verein und dieser dürfte die Bezeichnung e.V. nicht führen. Daher soll die Eintragung ins Vereinsregister schnellstmöglich nachgeholt werden. In einigen Wochen ist der Termin der Jahreshauptversammlung. Zur Eintragung ins Vereinsregister wird die Satzung und das Gründungsprotokoll benötigt. Aber es stellt sich ein Problem: Das Gründungsprotokoll (von 195x) ist nicht mehr aufzufinden. Muß der Verein nun neu gegründet werden? Welches Gründungs-Datum soll dann in der Satzung stehen (195x oder 2006)? Gibt es sonst noch etwas Spezielles zu beachten?
Vielen Dank und Gruß
Uli