Das ist ja eben das Problem, das einem in D immer mehr
begegnet:
Sobald irgendwo ein Klärungsbedarf ist, will kaum noch jemand
selbst zum Telefon greifen und das klären, sondern die
Mehrheit ruft: „Sie hören von meinem Anwalt!“
Ich bezweifle, dass das ein typisch deutsches „Problem“ ist. Aber darum geht es jetzt ja auch gar nicht. Du magst dich ja darüber beklagen, dass man sich eines Anwalts oder eines Inkassobüros bedient hat. Du magst der Ansicht sein, das wäre nicht nötig gewesen. Aber ich bitte dich: Es ist doch klar, dass der Gläubiger, wenn der Schuldner nicht termingerecht zahlt, das Recht dazu haben muss, einen Anwalt (oder Inkassobüro…) einzuschalten. Wir haben ein Gewaltmonopol des Staates, niemand darf seine Forderungen selbst durchsetzen. Die Kehrseite ist natürlich, dass der Staat verpflichtet ist, einen effektiven Zivilprozess zur Verfügung zu stellen. Jede Forderung, so sie berechtigt ist, kann, sobald der Schuldner in Verzug gerät, durchgesetzt werden.
Und wenn man dieses Vorgehen mal hinterfragt (oder zumindest
die Kostenbelastung), wird meist reagiert mit „Wieso, verstehe
ich nicht - der wollte nicht so, wie ich das will…“
Den Satz verstehe ich nicht.
Habe ich so oft schon erlebt. Und in 99,9% der Fälle
vorschnell und völlig unnötig - der einzige der davon
profitiert, ist besagter Anwalt.
Das halte ich für sehr zweifelhaft. Es gibt unglaublich viele Menschen, die, ohne die Rechtslage zu kennen, sich für im Recht halten. Wenn ich mir vorstelle, ich bin Unternehmer und muss täglich darum kämpfen, dass Rechnungen beglichen werden, und zwar auch, weil die Kunden denken, sie müssten gar nicht bezahlen (aus welchen Gründen auch immer). Was für ein unglaublicher Aufwand auch an Kosten ist es, sich mit jedem einzeln auseinanderzusetzen. Ich jobbe z.B. in einem Callcenter, das Eintrittskarten verkauft. Dort bin ich als Teamleiter und habe öfter mit Kunden zu tun, die ihre Karten unter Hinweis darauf zurückgeben wollen, dass sie ja schließlich bei jedem Vertrag ein 14-tägiges Rückrittsrecht haben. Oder ein anderer Fall: Weil es für ein Fußballspiel, das wir verkaufen, eine Kartenkontingentierung gibt (jede Person erhält max. 4 Karten), drohte mir vor kurzem ein Professor (!) mit einer „Klage wegen Diskriminierung“. Grund: er hat eine Frau und vier Kinder und wollte sechs Karten. Dem Professor braucht man mit Worten wie „Vertragsfreiheit“ nicht zu kommen, der war felsenfest davon überzeugt, dass er einen rechtlichen Anspruch auf sechs Karten hat.
Das gibt es sowohl von Gläubigerseite (Kunde ist mit Leistung
unzufrieden und will das klären, Anbieter schaltet
Anwalt/Inkasse ein) wie auch von Schuldnerseite (Kunde denkt
sich, die Lieferung/Dienstleistung ist nicht in Ordnung, ruft
beim Anbieter an oder schreibt hin, die erste Reaktion gefällt
ihm nicht, statt das mal selbst zu klären denkt er sich „Ich
bin ja Rechtsschutz-versichert!“).
Ich hatte selbst kürzlich folgenden Fall: Ich habe online etwas bestellt und zwar bei einem Unternehmer. Die Sache kam nicht an, und der Einfachkeit halber habe ich den Widerruf erklärt (Fernabsatz). Auf die erste Nachricht: keine Reaktion. Auf die zweite Nachricht von mir nur die Reaktion, die Ware sei laut Post zugestellt (was nicht wahr ist). Dann habe ich Klageerhebung angekündigt und hatte zwei Tage später mein Geld auf dem Konto. Die Drohung - und nur die Drohung - hat also etwas bewirkt. Interessanterweise bekam ich parallel dazu eine Mail, in der sich der Verkäufer beklagte, alle Welt würde nur noch drohen anstatt es mal „ordentlich“ zu klären versuchen. In Wahrheit hatte ich ja schon zwei Nachrichten geschickt, die einfach nicht ernst genommen worden sind. Es spricht sogar etwas dafür, dass die erste nicht mal bis zu dem Chef gelangt ist, der mir dann diese besagte Nachricht geschickt hat (er beklagte sich, dass ich ihm ja schließlich nicht mal die Bankverbindung genannt habe; die aber stand in der ersten Nachricht drin).
Und damit ist dann eine sinnvolle Klärung ausgeschlossen, weil
jetzt ja zusätzliche Kosten verursacht wurden, die derjenige,
der diese in Auftrag gab (Mandant) ja zumeist überhaupt gar
nicht einsieht zu tragen (unabhängig davon, wer im Recht ist,
denn das müsste dann ja gerichtlich geklärt werden, was
nochmal höhere Kosten und jede Menge Zeit und Aufwand
bedeutet).
Das ist alles unerheblich. Niemand ist gezwungen, sofort den Rechtsweg zu gehen, aber die Möglichkeit muss natürlich bestehen. Übrigens sind die Anforderungen an eine Klage meines Wissens nach früher höher gewesen, und weißt du, warum sie angepasst werden mussten? Weil die Zahlungsmoral immer weiter sinkt. Das ist keine Kleinigkeit, denn wenn ein mittelständischer Betrieb auf die Zahlungen angewiesen ist, um seine Kosten zu decken, dann ist die Folge absehbar: Insolvenz. Und eben weil die Zahl der Insolvenzen stieg, dann die Vereinfachung.
Also, ich kann dir alles in allem nicht zustimmen. Ich habe noch nie ein Unternehmen erlebt, bei dem es nicht möglich gewesen wäre, eine Rechnung zu monieren. Nur: Wenn man dann zu keiner Einigung kommt, warum soll man darum nun ewig streiten? Das ist völlig nutzlos, bringt niemandem irgendwas, verursacht Kosten (auf die du ja selbst anspielst) und so weiter. Es ist völlig legitim, bei anhaltender Zahlungsverweigerung rechtlichen Beistand zu suchen, zumal dann die Kosten, wenn der Unternehmer denn im Recht ist, der Kunde zahlen muss. Und das ist doch absolut gerecht: Denn seine Weigerungshaltung entgegen der Rechtslage ist es ja, die diese Kosten verursacht. Warum ein Unternehmen diese Kosten tragen soll, in dem es Mitarbeiter dafür bezahlt, sich ewig und drei Tage mit so etwas auseinanderzusetzen, ist mir ein Rätsel.
Levay