Hallo,
ich hab mal eine geschäftliche Frage zum Nettokreditbetrag.
Barpreis - Anzahlung = Nettokreditbetrag.
Wenn z.B. Autohaus eine Anzeige in der Zeitung schaltet, muss dieses dann den Nettokreditbetrag ausweisen oder darf dieser auch weggelassen werden?
Barpreis: 20.000,-
Anzahlung: 5.000,-
Nettokreditbetrag: 15.000,-
Oder würde es auch ausreichen
Barpreis: 20.000,-
Anzahlung: 5.000,-
Ich hab mal was gehört, dass dem Verbraucher sofort ersichtlich sein muss, welcher Betrag finanziert wird. Kann aber dazu im Verbraucherkreditgesetz nichts finden. Gibt es vielleicht Gerichtsurteile oder sonstige Gesetze (UWG, BGB) in denen sowas steht?
Wäre super, wenn ihr mir evtl. Links zu dem Thema geben könntet.
Lieben Dank
Sutti