Nettokreditbetrag

Hallo,

ich hab mal eine geschäftliche Frage zum Nettokreditbetrag.

Barpreis - Anzahlung = Nettokreditbetrag.

Wenn z.B. Autohaus eine Anzeige in der Zeitung schaltet, muss dieses dann den Nettokreditbetrag ausweisen oder darf dieser auch weggelassen werden?

Barpreis: 20.000,-
Anzahlung: 5.000,-
Nettokreditbetrag: 15.000,-

Oder würde es auch ausreichen

Barpreis: 20.000,-
Anzahlung: 5.000,-

Ich hab mal was gehört, dass dem Verbraucher sofort ersichtlich sein muss, welcher Betrag finanziert wird. Kann aber dazu im Verbraucherkreditgesetz nichts finden. Gibt es vielleicht Gerichtsurteile oder sonstige Gesetze (UWG, BGB) in denen sowas steht?

Wäre super, wenn ihr mir evtl. Links zu dem Thema geben könntet.

Lieben Dank
Sutti

Hallo,

es muss den Effektiv-Zinssatz ausweisen.

Der Nettobetrag ist nicht von nöten, da dieser auch erheblich variieren kann durch unterschiedlichen Finanzierungsbedarf.

Gruss Ivo