In meiner Stadt gibt es für Kabelfernsehen nur einen Anbieter der also das Monopol hat.
Dieser will seine Kunden durch Änderung der AGB zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Zahlung des Monatsbeitrags zwingen.
Wenn der Kunde diese nicht erteilt werden 1,50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Monat berechnet.
Wenn man diese Vorgehensweise auf andere Bereiche überträgt könnte das bedeuten,z.B. wenn an der Tankstelle nicht mit Karte bezahlt wird kommen noch Kosten auf den Tankbetrag.
In diesem Fall hätte der Kunde allerdings die Möglichket, eine andere Tankstelle zu suchen.
Der Nutzer des Kabelfernseh-Anbieters hat eine Wechselmöglichkeit ja nicht weil es noch Vermieter gibt die wegen der Installation des Kabelfernsehens die Montage einer Satelitenschüssel verweigern.
Frage also: kann der Kunde die Zahlung der Zusatzkosten verweigern ?
Muß der Abnehmer eine Einzugsermächtigung erteilen ?
Kann der Kabelbetreiber den Anschluß bei Weigerung sperren ?
Danke im voraus für entsprechende Hinweise.
Hallo Kurt,
In meiner Stadt gibt es für Kabelfernsehen nur einen Anbieter
der also das Monopol hat.
Dieser will seine Kunden durch Änderung der AGB zur Erteilung
einer Einzugsermächtigung für die Zahlung des Monatsbeitrags
zwingen.
Wenn der Kunde diese nicht erteilt werden 1,50 Euro
Bearbeitungsgebühr pro Monat berechnet.
Ich glaube, die Frage hatten wir doch schon mal.
Der Nutzer des Kabelfernseh-Anbieters hat eine
Wechselmöglichkeit ja nicht weil es noch Vermieter gibt die
wegen der Installation des Kabelfernsehens die Montage einer
Satelitenschüssel verweigern.
Aber es gibt Fernsehen über Antenne. In vielen gebieten gibt es dass auch digital (DVB-T).
Frage also: kann der Kunde die Zahlung der Zusatzkosten
verweigern ?
nein
Muß der Abnehmer eine Einzugsermächtigung erteilen ?
wenn er Kunde bleiben möchte: ja
Kann der Kabelbetreiber den Anschluß bei Weigerung sperren ?
ja
Ciao amxet.
Frage also: kann der Kunde die Zahlung der Zusatzkosten
verweigern ?
Nein, denn durch die Weigerung zur Lastschrift verursachst Du bei dem Anbieter Mehrkosten, die er teilweise auf Dich überträgt. Das ist nicht unfair.
Muß der Abnehmer eine Einzugsermächtigung erteilen ?
Nein, muß er nicht. Aber wenn er es nicht tut, muß er sich an den Mehrkosten beteiligen.
Kann der Kabelbetreiber den Anschluß bei Weigerung sperren ?
Natürlich