Hallo,
Person A will seine Wohnung verkaufen. Person B will die Wohnung kaufen. Es wird kein Kaufpreis vereinbart, sondern Person B will die Schulden von Person A übernehmen.
Es gibt zwei Gläubiger:
Bank C und Behörde D.
Bank C akzeptiert , daß die Person B die Schulden von Person A übernimmt.
Behörde D lehnt es ab. Die Schulden, die die Person B bei Behörde D übernehmen sollte, sind ganz gering. Es sind weniger als 5000 EUR.
Darf die Behörde D dies ablehnen und die Person A aus der Haftung NICHT entlassen.
warum so kompliziert ? B soll doch gleich die entsprechende Summe im Namen von A an die Behörde überweisen ? Sollte das nicht in einer Summe möglich sein wäre doch sicher ein Bankdarlehen denkbar. Ob B jetzt Schulden bei einer Behörde oder Bank hat ist doch letztendlich gleich.
MfG
Dietmar
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Hi,
Person B will es nicht. Er will die Schulden so übernehmen, wie sie sind.
Mir geht es darum, ob ich gegen die Behörde B was unternehmen kann, oder muß ich es soeinfach akzeotieren.
Gruß
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Verstehe ich deine Frage richtig? Du willst wissen, ob ein Gläubiger sich weigern kann, einer Schuldübernahme zuzustimmen…?
Das kann er selbstverständlich!
Der Gläubiger kann natürlich nicht gezwungen werden, sich mit einem Schuldner zu begnügen, der ihm - aus welchen Gründen auch immer, v.a. wegen geringerer Zahlungsfähigkeit, aber eben nicht nur - nicht passt.