Die Heizungsablesung kommt

moin,

nehmen wir mal folgenden hypothtischen fall an:

der heizunsableser H von der ista wirft einen zettel in den briefkasten, dass er am nächsten donnerstag zwischen 18:00 und 19:00 kommt und die heizkörper ablesen will

auf der gedruckten karte ist der hinweis, dass man sich bereithalten soll, bzw. den zugang zu der wohnung durch nachbarn o.ä. gewährleisten muss

tut man dies nicht, werden zusätzliche kosten fällig, die der mieter dann blechen muss

ist das denn rechtens ?

vertragspartner ist doch der vermieter - der weiss doch von der sache garnix - und es ist dem mieter doch auch nichz zuzumuten, irgendjemanden im haus den wohnungsschlüssel zu geben

mir gehts nicht ums korinthenkacken, sondern um den hinweis auf der karte, dass unweigerlich kosten fällig werden, wenn man sich erdreistet nicht zuhause zu sein…

danke und gruß vom inder

moin,

ist aber so !!
Die Kosten für die Ablesung sind in den warmen Betriebskosten enthalten.

Sonderablesungen wegen Mieterwechsel etc. sind extra zu bezahlen.
Steht auch immer augeführt in der Heizkostenabrechnung drin.

Die Zeit der Ablesung ist doch frühzeitig und sehr Arbeitnehmerfreundlich gelegt !! Also warum die Aufregung.
Der Hinweis muss doch drin stehen sonst wunderst Du Dich, wenn Du nicht anwesend warst, dass du Extrakosten hast.
Zudem nehme ich an stand bestimmt auch eine Telefonnummer drauf, mit der du einen anderen Termin vereinbaren könntest.
Oder auch die Möglihkeit, sich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, damit die einen anderen Termin für Dich bei der Ablesefirma vereinbart.

Gruss

nehmen wir mal folgenden hypothtischen fall an:

der heizunsableser H von der ista wirft einen zettel in den
briefkasten, dass er am nächsten donnerstag zwischen 18:00 und
19:00 kommt und die heizkörper ablesen will

auf der gedruckten karte ist der hinweis, dass man sich
bereithalten soll, bzw. den zugang zu der wohnung durch
nachbarn o.ä. gewährleisten muss

tut man dies nicht, werden zusätzliche kosten fällig, die der
mieter dann blechen muss

ist das denn rechtens ?

vertragspartner ist doch der vermieter - der weiss doch von
der sache garnix - und es ist dem mieter doch auch nichz
zuzumuten, irgendjemanden im haus den wohnungsschlüssel zu
geben

mir gehts nicht ums korinthenkacken, sondern um den hinweis
auf der karte, dass unweigerlich kosten fällig werden, wenn
man sich erdreistet nicht zuhause zu sein…

danke und gruß vom inder

moin,

ist aber so !!
Die Kosten für die Ablesung sind in den warmen Betriebskosten
enthalten.

  • darum geht es hier nicht…

Sonderablesungen wegen Mieterwechsel etc. sind extra zu
bezahlen.
Steht auch immer augeführt in der Heizkostenabrechnung drin.

  • hat auch nix mit dem thema zu tun

Die Zeit der Ablesung ist doch frühzeitig und sehr
Arbeitnehmerfreundlich gelegt !! Also warum die Aufregung.

  • keine aufregung - bin sowieso zuhause dann - mir gehts darum, dass der ista-fuzzi sagen kann „ich komme an diesem termin und wenn du nicht da bist, kostet es dich etwas“ - das kann ich verstehen, wenn er zum dritten mal niemand angetroffen hat, aber nicht beim ersten hinweis…

Der Hinweis muss doch drin stehen sonst wunderst Du Dich, wenn
Du nicht anwesend warst, dass du Extrakosten hast.

  • ebend…

Zudem nehme ich an stand bestimmt auch eine Telefonnummer
drauf, mit der du einen anderen Termin vereinbaren könntest.
Oder auch die Möglihkeit, sich mit der Hausverwaltung in
Verbindung zu setzen, damit die einen anderen Termin für Dich
bei der Ablesefirma vereinbart.

  • darum gehts doch gar nicht - es war eine allgemeine frage zu der formulierung auf der karte, die er mir hat zukommen lassen

trotzdem danke

gruß inder

Gruss

nehmen wir mal folgenden hypothtischen fall an:

der heizunsableser H von der ista wirft einen zettel in den
briefkasten, dass er am nächsten donnerstag zwischen 18:00 und
19:00 kommt und die heizkörper ablesen will

auf der gedruckten karte ist der hinweis, dass man sich
bereithalten soll, bzw. den zugang zu der wohnung durch
nachbarn o.ä. gewährleisten muss

tut man dies nicht, werden zusätzliche kosten fällig, die der
mieter dann blechen muss

ist das denn rechtens ?

vertragspartner ist doch der vermieter - der weiss doch von
der sache garnix - und es ist dem mieter doch auch nichz
zuzumuten, irgendjemanden im haus den wohnungsschlüssel zu
geben

mir gehts nicht ums korinthenkacken, sondern um den hinweis
auf der karte, dass unweigerlich kosten fällig werden, wenn
man sich erdreistet nicht zuhause zu sein…

danke und gruß vom inder

Hi,

meine Kenntnisse über den Sachverhalt sind folgende:

Falls Du den ersten Termin verpaßt, kann Dir keiner was berechnen. Allerdings mußt Du dann einen zweiten Termin ausmachen, um dem Ableser den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.
Falls dieser auch platzt, zahlstz Du für einen eventuell nötigen dritten Termin.
Falls es nicht möglich ist, daß der Ableser zu Dir in die Wohnung kommt, wird Dein Verbrauch geschätzt.

Viele Grüße
HylTox

Tachen…

moin,

ist aber so !!

mitnichten…
laut Rechtsprechung, fragt mich nicht nach den Urteilen, ist ein zweiter Termin für den Mieter kostenlos zu gestalten. Was ist wenn Mieter im Krankenhaus oder im Urlaub ist? Oder sonstige nicht vorherzusehende Ereignisse?
Derselbe Passus steht auch bei immer drin´…
Einfach nicht da sein, nur um die Ablesefirma zu ärgern, sollte man natürlich auch nicht :wink:

Die Kosten für die Ablesung sind in den warmen Betriebskosten
enthalten.

Sonderablesungen wegen Mieterwechsel etc. sind extra zu
bezahlen.
Steht auch immer augeführt in der Heizkostenabrechnung drin.

Die Zeit der Ablesung ist doch frühzeitig und sehr
Arbeitnehmerfreundlich gelegt !! Also warum die Aufregung.
Der Hinweis muss doch drin stehen sonst wunderst Du Dich, wenn
Du nicht anwesend warst, dass du Extrakosten hast.
Zudem nehme ich an stand bestimmt auch eine Telefonnummer
drauf, mit der du einen anderen Termin vereinbaren könntest.
Oder auch die Möglihkeit, sich mit der Hausverwaltung in
Verbindung zu setzen, damit die einen anderen Termin für Dich
bei der Ablesefirma vereinbart.

Gruss

nehmen wir mal folgenden hypothtischen fall an:

der heizunsableser H von der ista wirft einen zettel in den
briefkasten, dass er am nächsten donnerstag zwischen 18:00 und
19:00 kommt und die heizkörper ablesen will

auf der gedruckten karte ist der hinweis, dass man sich
bereithalten soll, bzw. den zugang zu der wohnung durch
nachbarn o.ä. gewährleisten muss

tut man dies nicht, werden zusätzliche kosten fällig, die der
mieter dann blechen muss

ist das denn rechtens ?

vertragspartner ist doch der vermieter - der weiss doch von
der sache garnix - und es ist dem mieter doch auch nichz
zuzumuten, irgendjemanden im haus den wohnungsschlüssel zu
geben

mir gehts nicht ums korinthenkacken, sondern um den hinweis
auf der karte, dass unweigerlich kosten fällig werden, wenn
man sich erdreistet nicht zuhause zu sein…

danke und gruß vom inder

LG
Mikesch

[ot]Arbeitnehmerfreundlich

Die Zeit der Ablesung ist doch frühzeitig und sehr
Arbeitnehmerfreundlich gelegt !! Also warum die Aufregung.

Hallo,

Arbeitnehmerfreundlich wäre, wenn die Ableser einem eine Auswahl ließen, wann sie vorbeikommen können. Nicht Jeder hat einen 8-16 Job, es gibt auch noch Leute, die Spät und/oder Nachtdienst haben. Also arbeitnehmerfreundlich ist ganz anders.

Gruß
Sticky