Person X hat eine neue Kleidermarke (Kleiderlabel), welche auch schon beim Patentamt eingetragen ist, entwickelt. Da Person X aber nur wenig Grundkapital hat möchte sie diese Marke gerne verkaufen.
An wen kann sich Person X wenden bzw. wem kann sie die Marke verkaufen?
Wieviel Euro kann Person X verlangen, was ist realistisch?
Lohnt es sich einen Anwalt damit zu beauftragen oder sollte dieser erst im Falle eines Verkaufs zugezogen werden?
MfG,
Mone
Hallo Mone,
Anwälte sind weder Handelsmakler noch Verkaufsagenten und selbst wenn jemand zufällig laufende Mandatsbeziehungen zu einer potentiellen Käufer haben sollte, ist es mehr als unwahrscheinlich - möglicherweise auch standesrecchtswidrig - das er einen Kontakt herstellen wird.
Bevor du keinen Käufer hast, lohnt es sich also nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A.
Hallo Mone!
Eine Marke erhält durch Präsenz am Markt in Verbindung mit einem guten Ruf einen Wert. Dabei ist der Wert wie immer genau der Betrag, den ein Käufer zu zahlen bereit ist. Wurde unter einer Marke eine für einen Käufer attraktive Kundengruppe erreicht, wird sich womöglich jemand finden, der für die Marke zahlt. Allein die beim Patentamt eingetragene Marke bringt nichts.
Gruß
Wolfgang