Hallo,
eine Person A, bezieht Rente, hat ein Kind Person B, dieses Kind ist 60% schwerstbehindert(Ausweis) und ist älter als 30.
Person A erhält für Person B Kindergeld.
Die Person B hat seelische Behinderungen, die ein geregeltes Arbeitsleben unmöglich machen. Person B kann aufgrund der Krankheiten keiner Arbeit nachgehen und erhält Unterhalt von Person A.
Die Person B kann z.B. nicht alleine aus dem Haus gehen (Panikstörung) etc.
Die Person B erzeugt als Hobby und Therapie Dinge und möchte diese Dinge verkaufen, also quasi einer gerinfügigen selbständigen Beschäftigung nachgehen, da dies für Person B von zu Hause aus möglich wäre.
Darf Person B das, oder bekommt Person A, dann das Kindergeld entzogen?