Kindergeld Einkommen des Kindes Behinderung

Hallo,

eine Person A, bezieht Rente, hat ein Kind Person B, dieses Kind ist 60% schwerstbehindert(Ausweis) und ist älter als 30.
Person A erhält für Person B Kindergeld.

Die Person B hat seelische Behinderungen, die ein geregeltes Arbeitsleben unmöglich machen. Person B kann aufgrund der Krankheiten keiner Arbeit nachgehen und erhält Unterhalt von Person A.
Die Person B kann z.B. nicht alleine aus dem Haus gehen (Panikstörung) etc.

Die Person B erzeugt als Hobby und Therapie Dinge und möchte diese Dinge verkaufen, also quasi einer gerinfügigen selbständigen Beschäftigung nachgehen, da dies für Person B von zu Hause aus möglich wäre.

Darf Person B das, oder bekommt Person A, dann das Kindergeld entzogen?

Darf Person B das, oder bekommt Person A, dann das Kindergeld
entzogen?

Das Kind darf Einkünfte bis 7.680,- € haben
( http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm )
Das ist zumindest die Grenze für das Kindergeld.

Es wird aber schon bei niedrigeren Einkünften so was wie Rente, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung gemindert, falls B so etwas bezieht.

Anderer Gedanke:
Könnte B eventuell in einer netten Werkstatt für psychisch Kranke arbeiten?
Ein Beispiel aus Südhessen: http://www.wfb-bensheim.de

Gruß JoKu