Rückgabe DVD-Recorder möglich?

Hallo,

angenommen, jemand hat am 14.03.05 bei Aldi einen DVD-Recorder mit Festplatte gekauft (3 Jahre Garantie). In der Folgezeit gibt es immer wieder Probleme mit den Aufnahmen (Aufnahmen brechen plötzlich ab). Der Käufer schickt schließlich im September '05 das Gerät an das Service Center, dieses schickt nach einer Untersuchung ein neues Gerät zurück.

Mit dem zweiten Gerät brechen nun zwar die Aufnahmen nicht mehr ab, es kommt aber immer wieder vor, dass Sendungen ohne Ton aufgenommen werden (scheinbar zufällig). Außerdem arbeitet die eingebaute Uhr so ungenau, dass man sie alle ca. 2 Wochen wieder stellen muss.

Nun hat der Käufer die Möglichkeit, das Gerät wieder an das Service Center zu schicken, es wäre ihm aber lieber, wenn er das Gerät ganz zurückgeben könnte. Ist das Möglich? Wenn ja: an wen zurückgeben, Aldi oder Service Center?

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Käufer das Gerät wieder an das Service Center schickt, ein drittes Gerät zurückbekommt und dieses dann verkauft. Wie würde es in diesem Fall mit der Garantie aussehen? Geht die auf den neuen Eigentümer über?

Noch was: Wenn man immer wieder ein Neugerät bekommen würde, verlängert sich dann die Garantiezeit entsprechend?

Gruß,
Markus

Hallo

Nun hat der Käufer die Möglichkeit, das Gerät wieder an das
Service Center zu schicken, es wäre ihm aber lieber, wenn er
das Gerät ganz zurückgeben könnte. Ist das Möglich?

Der Verkäufer hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung, sofern danach noch ein Mangel besteht, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Käufer das Gerät wieder
an das Service Center schickt, ein drittes Gerät zurückbekommt
und dieses dann verkauft. Wie würde es in diesem Fall mit der
Garantie aussehen? Geht die auf den neuen Eigentümer über?

Original Kaufbeleg dem Gerät beilegen, dann dürfte es mit Garantieabwicklung keine Probleme geben.

Noch was: Wenn man immer wieder ein Neugerät bekommen würde,
verlängert sich dann die Garantiezeit entsprechend?

Nein, auch wenn es ein Neugerät ist (was keine Verpflichtung des Verkäufers ist), dann läuft die Garantiezeit ab Kaufdatum.

Gruß
Christian