Beitragserhöhung -> Sonderkündigungsrecht ?

Hallo!

Führt es zu einem Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise ein Fitneßstudio außerplanmäßig seine Monatsbeiträge erhöht, dies aber in Vertrag und AGB überhaupt nicht vorgesehen ist? Oder bleibt es für die Kunden bei ihrer regulären (oft mehrmonatigen) Kündigungsfrist?
Ist es nicht so, daß in Angelegenheiten, die nicht in den AGB festgelegt wurden, das BGB greift?

Freundliche Grüße

Marc

Hallo,

Führt es zu einem Sonderkündigungsrecht, wenn beispielsweise
ein Fitneßstudio außerplanmäßig seine Monatsbeiträge erhöht,
dies aber in Vertrag und AGB überhaupt nicht vorgesehen ist?

wenn vertraglich keine Möglichkeit einer Beitragsanpassung vorgesehen sind, worauf gründet sich der Wunsch nach der Erhöhung?

BGB §314 regelt ein Sonderkündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.Die Fortsetzung des Vertrags bis zur regulären Kündigungsfrist muss unzumutbar sein.

wenn vertraglich keine Möglichkeit einer Beitragsanpassung
vorgesehen sind, worauf gründet sich der Wunsch nach der
Erhöhung?

pauschal „gestiegene Kosten“, eine Verbesserung des Angebots beispielsweise liegt dem allerdings nicht zugrunde.

BGB §314 regelt ein Sonderkündigungsrecht bei
Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.Die Fortsetzung
des Vertrags bis zur regulären Kündigungsfrist muss unzumutbar
sein.

Die Erhöhung mag finanziell gesehen nicht wirklich unzumutbar sein. Es überrascht mich, daß so etwas möglich ist, wenn die Höhe der Beiträge im Vertrag festgelegt wurde und diese Erhöhung dort nicht vorgesehen ist.