Hallo, ich hoffe trotz dem Markennamen noch allgemein genug bleiben zu können.
also wie sicherlich bekannt wurde das alte Logo der Kleidermarke Thor Steinar vor einiger Zeit verboten. Und dann wurde anscheinend das entsprechende Urteil entkräftet.
oder kurz zusammengefasst:
Das alte Logo wurde verboten. Auf allen Bekleidungsstücken, die das alte Logo trugen, wurde dieses zerstört und durch das neue übernäht. Jetzt wurde das Verbot des alten Logos wieder aufgehoben.
Dazu meine Fragen:
Für welche Bundesländer galt das Verbot? Nur für Brandenburg oder Bundesweit?
Wie ist der Freispruch zu verstehen? gilt auch dieser nur für Brandenburg oder Bundesweit?
Wie sieht es momentan aus? ist das alte Logo verboten oder nicht?
Muss man beim Tragen von Kleidung mit dem alten Logo damit rechnen, dass man ärger mit Polizei o.ä. bekommen kann?
Ich wäre froh, wenn jemand Antworten auf diese Fragen hätte.
schmeiss die Pullis aus dem Fenster und such dir bessere
Freunde!
der Meinung bin ich auch, aber er hat danach gar nicht gefragt. Ich denke Schreiber eines Expertenforum sollten schon in der Lage sein Werturteilsfreie Antworten zu geben und kein Spam.
schmeiss die Pullis aus dem Fenster und such dir bessere
Freunde!
der Meinung bin ich auch, aber er hat danach gar nicht
gefragt.
Neutraler formuliert: damit geht man auf Nummer Sicher
Ich denke Schreiber eines Expertenforum sollten schon
in der Lage sein Werturteilsfreie Antworten zu geben und kein
Spam.
Also wenn man juristische Nachrichten (jurablogs.com, dejure.org, juraforum.de) mit dem Stichwort Steinar durchsucht, existiert noch keine konkrete Empfehlung zum Zeigen dieser Zeichen… Lt. http://log.handakte.de/?p=753 ist es allerdings auch nicht verboten.
schmeiss die Pullis aus dem Fenster und such dir bessere
Freunde!
der Meinung bin ich auch, aber er hat danach gar nicht
gefragt. Ich denke Schreiber eines Expertenforum sollten schon
in der Lage sein Werturteilsfreie Antworten zu geben und kein
Spam.
In diesem Fall ist es aber ein wirklich guter Ratschlag. Und manchmal führen auch ungefragte Antworten zu einer Horizonterweiterung, die in diesem Fall doch sicherlich sehr angebracht wäre …
Von Spam zu reden empfinde ich als Beleidigung!
Ich denke Schreiber eines Expertenforum sollten schon
in der Lage sein Werturteilsfreie Antworten zu geben und kein
Hallo,
nein, denn ein Jurist kann und darf nicht bloßer subsumtionsautomat werden. Gesetz --> Sachverhalt --> Ergebnis. Das wäre falscher Gesetzespositivismus und führte schon zu „unschönen“ Ergebnissen in der Juristerei zwischen 1933 und 1945!
Gerade Juristen sollten nicht nur schwarz/weiss argumentieren. Gerade bei solchen Fragen wie Steinar & Co. ist es nur angebracht nicht nur über das Verboten ja/nein zu diskutieren. Ich fühle mich förmlich genötigt auch meine Meinung zu sagen. Gerade über Kleidung, Musik und „Chic“ angelt sich der Rechte Rand die Jugend. Viele wissen nichts von den Hintergründen, sondern rennen der Masse, den falschen Freunden etc. nur nach.
nein, denn ein Jurist kann und darf nicht bloßer
subsumtionsautomat werden. Gesetz --> Sachverhalt -->
Ergebnis. Das wäre falscher Gesetzespositivismus und führte
schon zu „unschönen“ Ergebnissen in der Juristerei zwischen
1933 und 1945!
[…]
Stimmt alles. Gehört als Antwort aber besser zum Posting der zitierten Person
(offtopic) Und. War in der Klausur vom 23.02. irgendwas zum Thema Springer & Kartell wichtig gewesen ?
nein, denn ein Jurist kann und darf nicht bloßer
subsumtionsautomat werden. Gesetz --> Sachverhalt -->
Ergebnis. Das wäre falscher Gesetzespositivismus und führte
schon zu „unschönen“ Ergebnissen in der Juristerei zwischen
1933 und 1945!
Also ich fand die Kritik an deinem Posting auch völlig berechtigt.
Hier mit dem unkritischen Rechtspositivismus von 1933 zu kommen ist völlig unangebracht und schießt weit über das Ziel hinaus, weil hiezu überhaupt kein Zusammenhang gegeben ist.
In einem Rechtsstaat besteht die Rechtsanwendung aus der Subsumption des Sachverhaltes unter das demokratisch beschlossene Gesetz (materiell gemeint) - aus was denn sonst bitte? Es wäre rechtsstaatlich unakzeptabel, wenn man persönliche Werturteile über Gesetze stellen würde - das hätte weder etwas mit Demokratie noch mit Rechtsstaat zu tun. Gerade das Stellen von (zwangsläufig persönlichen) Werturteilen über das Gesetz ist eines der zentralen Kennzeichen einer Diktatur, weil man dadurch dem Gesetz die absolute Bindungswirkung (für die Rechtsunterworfenen und auch den Staat) nimmt!
Und weil in deinem Posting so irgendwie indirekt die Radbruch’sche Formel anklingt, die man gerade in Deutschland gerne verwendet, dann muss man auch dazu sagen: darin geht es darum, inwieweit das Gesetz selbst Unrecht und daher unanwendbar werden kann und überhaupt nicht darum, dass in der Rechtsanwendung der Sachverhalt nicht unter das Gesetz zu subusmieren wäre. Bitte der Begriff des Gesetzes ist natürlich nicht formell, sondern materiell zu verstehen und ist ein Gesetz schon selbst Unrecht, dann gibt es auch keinen Tatbestand unter den man etwas subsumieren könnte.
Jemand fragte nach der Rechtslage und eine seriöse Rechtsauskunft auf diese Rechtsfrage darf nicht die persönlichen Ansichten widerspiegeln. Man kann das natürlich dazuschreiben, ich mach das auch oft, aber es ist von der Rechtsauskunft selbst selbstverständlich zur Gänze und erkennbar zu trennen.
ich muss leider sagen, dass ich dir in diesem Fall auch nicht beipflichten kann. Von der ursprünglichen Fragestellung zu Rechtspositivismus zu kommen und dann auch noch zur Nazizeit, ist sicher ein bisschen übertrieben. Und im Grunde muss übrigens juristische Arbeit genauso funktionieren: Sachverhalt, Subsumtion, Ergebnis. Das öffnet nicht Nazis alle Türen, sondern (im Gegenteil) zwingt ja nicht zuletzt auch den Staat dazu, sich an geltendes Recht zu halten. Ich halte es da mit der Radbruch’schen Formel, die ja im Grundsatz dem Rechtspositivismu zu Recht den Vorzug gibt; ohne wäre Rechtssicherheit undenkbar.
Allerdings, und das muss ich auch sagen, ist es natürlich legitim, wenn du, ohne eine juristische Antwort zu geben, deine Meinung sagst. Es ist in diesem Forum doch mehr als üblich, dass Leute Antworten geben, die überhaupt nicht auf die Fragestellung eingehen. Und wenn nun jemand wie du, der das in der Regel sehr wohl tut, ausnahmsweise mal darauf verzichtet und nur seine Meinung kundtut, ist das absolut legitim und auch kein Grund, sich aufzuregen.
Von der ursprünglichen Fragestellung zu
Rechtspositivismus zu kommen und dann auch noch zur Nazizeit,
ist sicher ein bisschen übertrieben. Und im Grunde muss
übrigens juristische Arbeit genauso funktionieren:
Sachverhalt, Subsumtion, Ergebnis. Das öffnet nicht Nazis alle
Türen, sondern (im Gegenteil) zwingt ja nicht zuletzt auch den
Staat dazu, sich an geltendes Recht zu halten. Ich halte es da
mit der Radbruch’schen Formel, die ja im Grundsatz dem
Rechtspositivismu zu Recht den Vorzug gibt; ohne wäre
Rechtssicherheit undenkbar.
ich wollt hier keine Diskussion über Nazi-Mist lostreten, aber meine Antwort ist eigentlich auf diesen Satz bezogen gewesen:
Ich denke Schreiber eines Expertenforum sollten schon in der Lage
sein Werturteilsfreie Antworten zu geben und kein Spam.
Hier klang gerade diese (meines Erachtens) nicht zu akzeptierende Grundeinstellung vom Juristen durch. Gerade wenn ein „Jungspund“ von 18-19 Jahren fragt, fühle ich mich eben gezwungen keine rein rechtliche Betrachtung des Problemes abzugeben. Viele werden die „Zustände“ hier im Osten leider nicht kennen. Kids im Alter von 12-x laufen mit solchen Pullis rum und finden es toll, keiner weiss wofür die Zeichen stehen…
ich antworte selbst
(wie ich ahnte) konnte ich hier keine konkrete antwort auf meine frage finden. leider wurde (fast) nur vom thema abgewichen. hätte ich das bezwecken wollen, hätte ich irgendwo im politikthread gepostet.
dies zeugt für mich nicht gerade für das, wofür die betroffenen verfasser stehen wollen oder für unzureichendes hinterfragen dessen, was sie anderen vorwerfen.
leute die andere personen für kleidung verurteilen wollen, sind für mich intolerant und kein stück besser als das wogegen sie protestieren.
danka aber an die, die versucht haben eine hilfreiche antwort zu geben.
ich werde auch nix weiter kommentieren, das nicht mit dem ursprünglichen thema zu tun hatte.
ich habe mich jetzt selber bei bekannten erkundigt (genau genommen wurde ich direkt angesprochen). ein bekannter ließ den sachverhalt von einem anwalt prüfen. ergebnis: das logo ist aktuell nur in brandenburg verboten. in sachsen anhalt oder so (irgender ein weiteres bundesland) ist mit der rechtssprechung nicht so einig.
in meck pomm (mich betreffend) ist es definitiv nicht verboten.
begründung:
das logo sieht keinen verbotenen zeichen zum verwechseln ähnlich (einfach gesagt). auch ein bewusster, direkter bezug zu verfassungswidrigen organisationen konnte nicht nachgewiesen werden.
das gleiche konnte ich von anderen personen bestätigen lassen.