Wegen privater Schulden ins Gefängnis?

Hallo,

ich habe gehört, das man wegen privater Schulden ins Gefängnis kommen kann?
Kann das stimmen?

Danke für die Hilfe im voraus.

Gruß
Jörg

Hallo,

eine Inhaftierung wegen „Schulden“ ist nur dann möglich, wenn im Schuldenmachen selbst ein Betrug vorlag oder der Schuldner damit zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden soll.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Natürlich nicht.

Man kann z.B. in Haft kommen, weil man eine eidesstattliche Versicherung nicht abgibt. Der Zusammenhang zu den Schulden ist dann aber indirekt.

Wegen der Schulden selbst kommt man natürlich nicht ins Gefängnis.

Levay

Hallo Jörg,
es gibt auch den Straftatbestand der „Unterhaltspflichtverletzung“ minderjährigen Kindern gegenüber § 170 Strafgesetzbuch. Bleibt man seinen Kindern den Unterhalt schuldhaft schuldig, kanns zu Freiheitszentzug kommen.
grüsse
dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]