Hi,
zunächst einmal muß man wissen, daß der Katastrophenschutz Ländersache ist, so daß man auf Deine Frage eigentlich 16 Antworten geben müßte. Ich spreche jetzt nur für Hessen, die Grundzüge dürften aber in anderen Ländern ähnlich sein.
Für den normalen Bürger hat die Feststellung des Katastrophenfalls (das ist im Allgemeinen mit Katastophenalarm gemeint) erstmal keine direkten Folgen. Für die Einsatzkräfte, vor allem aber für die Einsatzleitung(en) hat diese Feststellung hingegen weitreichende Bedeutung, da sich ab diesem Moment vieles ändert: die Einsatzleitung selbst, die einsetzbaren Kräfte, Unterstellungsverhältnisse, Weisungsbefugnisse etc.
Die von Dir angesprochenen Befugnisse (Inanspruchnahme von Grundstücken, Fahrzeugen, Geräten, Medien (Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum), Sperrung von Straßen (Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit), gewaltsames Festhalten von Personen (Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit), Betreten von Wohnungen gegen den Willen des Inhabers (Unverletzlichkeit der Wohnung), Inanspruchnahme von Unbeteiligten etc.) sind (zumindest in Hessen) nicht an die Feststellung des Katastrophenfalls gebunden, sondern können vom Einsatzleiter bei jedem Einsatz wargenommen werden, sofern sie geboten und verhältnismäßig sind.
Was mit dem Katastrophenalarm bewirkt werden soll, macht imho die Definition des Katastrophenbegriffs sehr deutlich:
„Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, daß zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.“
Im Grunde dreht sich beim Katastrophenalarm alles um die Fragen: wer hat das Sagen und wer darf eingesetzt werden.
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage. Dienstag und Mittwoch kann ich allerdings nicht auf Rückfragen antworten.
Gruß Stefan
naja, irgendetwas ist passiert, soweit klar, z.B.
Flugzeugabsturz, Sturmflut usw.
Dass dann evtl. Straßen gesperrt werden ist normal, da sind ja
geringere Anlässe schon wichtig genug. (Helau, z.B. auch
Karnevalsumzüge)
Aber welche Konsequenzen hat diese Situation für den
„Normalbürger“?
Kann meine Wohnung/Haus „belegt“ werden, das Auto
beschlagnahmt werden?
Oder ist es „nur“ ein Kodewort um Hilfe vom THW, Bundeswehr
anfordern zu können?
Gruß Volker