Was genau bedeutet 'Katastrophenalarm'?

Hallo,
naja, irgendetwas ist passiert, soweit klar, z.B. Flugzeugabsturz, Sturmflut usw.
Dass dann evtl. Straßen gesperrt werden ist normal, da sind ja geringere Anlässe schon wichtig genug. (Helau, z.B. auch Karnevalsumzüge)
Aber welche Konsequenzen hat diese Situation für den „Normalbürger“?
Kann meine Wohnung/Haus „belegt“ werden, das Auto beschlagnahmt werden?
Oder ist es „nur“ ein Kodewort um Hilfe vom THW, Bundeswehr anfordern zu können?

Gruß Volker

so ziemlich alles schreckliche, …
Auch Hallo,
sieh mal hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophenalarm
Mehr kenn ich auch nicht, Der Begriff „Katastrophe“ ist ja nun auch
ziemlich weit dehnbar. Kann alle möglichen Szenarien umfassen.

Besonderen Dank allerdings an unsere ach so fähigen und hochbezahlten
Politiker incl. der „verantwortlichen :smile:)“ Beamten.
Zitat :

Ebenfalls 200 Mio. Euro kostet der Wiederaufbau
des abgerüsteten Sirenennetzes.

Freundlicher Gruß
Wilfried

Hallo Wilfried,

ich habe auch zuerst unser „Super-Lexikon“ befragt und genau diesen Artikel gefunden.
Aber meine Frage wird eigentlich nicht beantwortet.
Dass es Probleme mit der Benachrichtigung gibt war nicht meine Frage.
Trotzdem, herzlichen Dank.
Gruß Volker

Hallo Volker,

als „THW-Mensch“ habe ich folgendes gelernt:

„Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und/oder die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt.“

D.h. daß ein Flugzeugabsturz, ein Zugunglück oder ein Massenunfall keine Katastrophe ist, sondern lediglich ein Unglück.

„klassische“ Katastrophenszenarien sind z.B. weiträumige Überschwemmungen (Oder-Hochwasser), großflächige Sturmschäden (z.B. werden Krankenhäuser durch umgefallene Bäume unerreichbar), großflächige Waldbrände.

Gruß
Dietmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

zunächst einmal muß man wissen, daß der Katastrophenschutz Ländersache ist, so daß man auf Deine Frage eigentlich 16 Antworten geben müßte. Ich spreche jetzt nur für Hessen, die Grundzüge dürften aber in anderen Ländern ähnlich sein.
Für den normalen Bürger hat die Feststellung des Katastrophenfalls (das ist im Allgemeinen mit Katastophenalarm gemeint) erstmal keine direkten Folgen. Für die Einsatzkräfte, vor allem aber für die Einsatzleitung(en) hat diese Feststellung hingegen weitreichende Bedeutung, da sich ab diesem Moment vieles ändert: die Einsatzleitung selbst, die einsetzbaren Kräfte, Unterstellungsverhältnisse, Weisungsbefugnisse etc.

Die von Dir angesprochenen Befugnisse (Inanspruchnahme von Grundstücken, Fahrzeugen, Geräten, Medien (Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum), Sperrung von Straßen (Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit), gewaltsames Festhalten von Personen (Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit), Betreten von Wohnungen gegen den Willen des Inhabers (Unverletzlichkeit der Wohnung), Inanspruchnahme von Unbeteiligten etc.) sind (zumindest in Hessen) nicht an die Feststellung des Katastrophenfalls gebunden, sondern können vom Einsatzleiter bei jedem Einsatz wargenommen werden, sofern sie geboten und verhältnismäßig sind.

Was mit dem Katastrophenalarm bewirkt werden soll, macht imho die Definition des Katastrophenbegriffs sehr deutlich:
„Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, daß zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.“

Im Grunde dreht sich beim Katastrophenalarm alles um die Fragen: wer hat das Sagen und wer darf eingesetzt werden.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage. Dienstag und Mittwoch kann ich allerdings nicht auf Rückfragen antworten.

Gruß Stefan

naja, irgendetwas ist passiert, soweit klar, z.B.
Flugzeugabsturz, Sturmflut usw.
Dass dann evtl. Straßen gesperrt werden ist normal, da sind ja
geringere Anlässe schon wichtig genug. (Helau, z.B. auch
Karnevalsumzüge)
Aber welche Konsequenzen hat diese Situation für den
„Normalbürger“?
Kann meine Wohnung/Haus „belegt“ werden, das Auto
beschlagnahmt werden?
Oder ist es „nur“ ein Kodewort um Hilfe vom THW, Bundeswehr
anfordern zu können?

Gruß Volker

Hallo Volker,

KAT-Alarm bedeutet das Bestehen einer Gefahrenlage,die mit den normalen Einsatzkräften einer Gemeinde oder Stadt nicht mehr bewältigt werden kann (oder Könnte).
Wie zum B. die Gefahr des Freisetzens von Chlorgas bei einem Brand in einem Industriebetrieb.Oder das „Reagieren“ von für sich alleine
harmlosen Gasen oder Chemiekalien bei einem Feuer in einer Produktionshalle.

mfg

Zusammenfassung
Hallo,
zunächst mal Danke für die Re´s.

Kann meine Wohnung/Haus „belegt“ werden, das Auto
beschlagnahmt werden?

hier habe ich wohl die schon bestehenden Möglichkeiten im „normalen“ Leben unterschätzt.
Natürlich ist jeder zur Hilfeleistung wenn … verpflichtet, das kann natürlich auch durch die Überlassung von Sachen usw. erfolgen.

Es geht mir ja nicht darum eine Rechtsgrundlage herauszufinden, um einem Feuerwehrman usw. zu verbieten mein Telefon zu benutzen, weil die Technik nicht klappt. (Hier denke ich an die Diskussion übr die Digitaltechnik, schein also nicht ganz so harmlos zu sein.)

Oder ist es „nur“ ein Kodewort um Hilfe vom THW, Bundeswehr
anfordern zu können?

Das schein dann also der wesentliche Punkt zu sein, dass Befehlstrukturen, Info-Wege usw. an die „neue Situation“ angepaßt werden muss, ist klar.
Beim Flugzeug dachte ich nicht an einen Leichtflieger, der in meinen Vorgarten fällt und meinen (nicht vorhandenen Gartenzwerg) zerstört.
Aber die Sturmflut 1962, habe ich nur sehr peripher aus der nähe von Hamburg mitbekommen.

Gruß Volker

Hi,

Kann meine Wohnung/Haus „belegt“ werden, das Auto
beschlagnahmt werden?

hier habe ich wohl die schon bestehenden Möglichkeiten im
„normalen“ Leben unterschätzt.
Natürlich ist jeder zur Hilfeleistung wenn … verpflichtet,
das kann natürlich auch durch die Überlassung von Sachen usw.
erfolgen.

jein, Hauptpunkt ist, daß im Katastrophenfall a) eine ganze Menge mehr Leute (nämlich alles ab mittlerer Führungsebene, also „Zugführer“) b) ein ganzes Ende umfangreicher „Eingriff“ nehmen kann. Es können ohne weiteres ganze Gebäudetrakte und Fuhrparks „rekrutiert“ werden. Sogar Du selbst (sofern älter als 16) kannst zwangsrekrutiert werden.

Das sind alles Sachen, die „sonst“ nicht ohne weiteres und ganz sicher nicht in diesem Umfang möglich sind. Allerdings ist zu bemerken, daß das eher Betriebe betrifft, und weniger einzelne Privatpersonen.

Genau nachlesen kannst Du das leicht verständlich z.B. hier: http://sh.juris.de/sh/gesamt/KatSchG_SH.htm#KatSchG_…

Oder ist es „nur“ ein Kodewort um Hilfe vom THW, Bundeswehr
anfordern zu können?

Für das THW braucht es keinen Katatstrophenalarm, bei der Bundeswehr bin ich mir nicht sicher.

Das schein dann also der wesentliche Punkt zu sein, dass
Befehlstrukturen, Info-Wege usw. an die „neue Situation“
angepaßt werden muss, ist klar.

Richtig - es gelten andere Hierarchien, es werden erweiterte Einsatzeinheiten aktiviert, statt sonst freiwilligen Helfern wird hier auch verpflichtet (heisst z.B., Arbeitgeber müssen die Helfer freistellen ob sie wollen oder nicht). Innerhalb relativ kurzer Zeit sind relativ sicher und relativ unkompliziert relativ viel Material und Personal verfügbar :smile:

Beim Flugzeug dachte ich nicht an einen Leichtflieger, der in
meinen Vorgarten fällt und meinen (nicht vorhandenen
Gartenzwerg) zerstört.
Aber die Sturmflut 1962, habe ich nur sehr peripher aus der
nähe von Hamburg mitbekommen.

1962 war alles noch anders in diesem Bereich.

Gruß,

Malte

Danke
Ich denke meine Fragen sind gut beantwortet worden.
Dabei fällt mir ein, dass (unterversorgten Gebieten) sogar jeder verpflichtet werden kann bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzumachen. Ich glaube ich habe mal soetwas gelesen.
Gruß Volker