Hi,
ist es rechtlich ok, wenn nur eine Lehrkraft allein (Grundschule, NRW) mit 20-30 Kindern zum Schwimmunterricht gehen muss? Ein Bademeister ist nicht anwesend.
Falls es evtl. Bestimmungen gibt, dass z.B. für xx Kinder xx Aufsichtskräfte nötig sind, wäre ich für einen entsprechenden Link dankbar. Google hat mir auch nach längerer Suche nichts Passendes ausgespuckt.
Danke schon mal.
Viele Grüße
WoDi