Hallo Experten,
folgender fiktiver Fall:
Jemand hat einen Handwerksbetrieb damit beauftragt, einen Raum (z.B. ein Badezimmer) komplett neu auszubauen. Der Handwerker macht ein entsprechendes schriftliches Angebot, auf welches die Beauftragung folgt.
Während der Arbeiten unterlaufen dem Meister und seinen Gehilfen diverse Fehler, wie z.B. Bodenfliesen unterschiedlicher Farbtönung verwendet, weil sie mitten drin ausgegangen sind; Marmor-Ablagefläche schief montiert und diverse andere Dinge, die sogar einem Laien sofort ins Auge stechen.
Der Auftraggeber bemängelt dies während der Ausführung mündlich, worauf hin der Meister nach einiger Diskussion zähneknirschend die Dinge behebt (Fließen rausreißen, neue verlegen etc.)
Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, in welcher die Nachbesserungen alle zusätzlich verrechnet werden, und somit der Endpreis deutlich höher liegt, als im Angebot. Der Kunde weist den Handwerksbetrieb darauf hin, welche Punkte in der Rechnung nicht verechenbare Nachbesserungen sind, und bittet darum, eine neue Rechnung zu schicken.
2 Wochen später kommt (im fiktiven Fall) ein Schreiben vom Anwalt des Handwerkers, in welchem er erneut die Bezahlung des Gesamtbetrages inkl. Nachbesserung fordert, zuzüglich der Anwaltskosten.
Meine Frage:
Wenn nun der Auftraggeber keine Rechtsschutzversicherung hat und die Mängel nicht beweisen kann, weil er keine Fotos gemacht hat, muss er dann diese Kosten tragen? Wenn er bei dieser zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit einen Rechtsstreit riskieren würde, hätte er überhaupt Chancen auf einen Erfolg, oder würde es evtl. auf einen Vergleich hinauslaufen, und die Kosten am Ende für den Auftraggeber noch höher sein, als wenn er gleich die (ungerechte) Rechnung bezahlt hätte?
Ist es überhaupt gerechtfertigt vom Handwerksbetrieb, sofort (ohne Mahnung etc.) einen Anwalt einzuschalten, und diese Kosten ebenfalls in Rechnung zu stellen?
Wie ist Euere Einschätzung? Bezahlen (auch den Anwalt), oder streiten?
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Andreas