Inhalt Satzung vs. Geschäftsordnung

Hallo,

mir ist noch nicht so richtig klar, welcher Inhalt in eine Vereinssatzung kommt, und welcher in Vereinsordnungen bzw. einer Geschäftsordnung zu setzen ist. Im speziellen Fall: „Anträge zur Mitgliederversammlung müssen 14 Tage vor der Versammlung eingereicht werden.“ Darf ein solcher Satz in der Geschäftsordnung stehen? Und muss die Satzung bzgl. Regeln der Mitgliederversammlung auf die Geschäftsordnung verweisen?

Danke und Gruß
Uli

Hallo Uli,

in einer Geschäftsordnung dürfen keine Angelegenheiten geregelt werden, die in der Satzung geregelt werden müssen. Was in einer Satzung geregelt werden muss, steht in § 57 BGB. Da ist das von Dir angesprochene nicht aufgeführt. Also muss es nicht in der Satzung geregelt werden.

Gruß
Andreas