Hallo,
mir ist noch nicht so richtig klar, welcher Inhalt in eine Vereinssatzung kommt, und welcher in Vereinsordnungen bzw. einer Geschäftsordnung zu setzen ist. Im speziellen Fall: „Anträge zur Mitgliederversammlung müssen 14 Tage vor der Versammlung eingereicht werden.“ Darf ein solcher Satz in der Geschäftsordnung stehen? Und muss die Satzung bzgl. Regeln der Mitgliederversammlung auf die Geschäftsordnung verweisen?
Danke und Gruß
Uli