Ehe-Scheidung nach 5 Monaten

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar ist seit 5 Monaten verheiratet. Nun will er die Scheidung, weil er das Singledasein doch als angenehmer empfindet. Da sie unter dieser Bedingung natürlich auch nicht weiter an der Ehe festhalten will, ist sie grundsätzlich einverstanden.

Wie ist der grundsätzliche Ablauf nach einer so kurzen Ehedauer? Muss z.B. trotzdem ein Trennungsjahr eingehalten werden? Wie sieht es mit der Aufteilung des Hausstandes aus (kein Ehevertrag o.ä., also wohl normale Zugewinngemeinschaft?).

Kinder sind nicht vorhanden.

Welche Rechte/Pflichten haben sie und er überhaupt?

Wie bekommt man so etwas reibungslos, schnell und fair für beide über die Bühne?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße
Alex

Die einzige (aber auch notwendige) Bedingung für eine Ehescheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist. Das berühmte Trennungsjahr ist dafür keine Voraussetzung. OB die Ehe zerrüttet ist, ist zunächst mal Tatsachenfrage, und die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.

Levay

PS
Es wird bestimmt gleich jemand schreiben, dass unter bestimmten Bedingungen Zerrütungsvermutungen gelten; das kannst du getrost ignorieren insofern, als nach 5 Monaten noch keine gelten kann.

Levay

Hallo!

angenommen, ein Ehepaar ist seit 5 Monaten verheiratet. Nun
will er die Scheidung, weil er das Singledasein doch als
angenehmer empfindet.

Zunächst kann ich mir nicht verkneifen festzustellen, dass man sich derartige Fragen vor der Eheschließung stellen sollte.
Mein Vorredner hat grundsätlich Recht, dass es einzig und allein auf die Frage ankommt, ob die Ehe zerrüttet ist. Das ist dann der Fall, wenn die Eheleute nicht mehr zusammenleben und nicht erwartet werden kann, dass sie die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen werden.
Allerdings gilt auch folgendes:

§ 1565 Absatz 2 BGB.
Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Das Problem dabei ist, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht und eine Ehe nicht einfach deswegen schnell geschieden werden kann, weil sie schnell geschlossen werden kann und nur kurze Zeit bestanden hat.
Ich sehe für eine Scheidung in dem geschilderten Fall vor Ablauf des Trennungsjahres keine Gründe, zumindest meine ich nicht, dass die bloße Annahme, man werde sich als Single wohler fühlen, einen hinreichenden Grund im Sinne von § 1565 Absatz 2 BGB darstellt. Aber ich bin auch kein ausgesprochener Experte im Familienrecht.

Es empfiehlt sich der Gang zum (Fach-) Anwalt.

Gruß,

Florian.