Kompliziertes Erbrecht, oder doch nicht ?

Es war einmal eine Großmutter, die hatte 3 Kinder und 5 Enkel.
Sie lebt mit einem der Enkel auf einem Bauernhof in Thüringen.
Dieser eine Enkel unterstützt die Großmutter wo es nur geht und
hat dafür ein lebenslanges Wohnrecht.
Außerdem hat dieser Enkel eine Kontovollmacht.
Er regelt die Geldangelegenheiten, zahlt Rechnungen, kauft ein und versucht
die Gebäude halbwegs in Ordnung zu halten. Meist sind es Reparaturen und keine Wertverbesserungen, die vom Geld bzw.
Konto der Großmutter bezahlt werden.
Erst in letzter Zeit werden Quittungen etc. gesammelt, damit
bewiesen werden kann was mit dem Geld der Oma passiert ist.
Wenn irgendwann der Erbfall eintritt, muss dann der Enkel sozusagen
Rechenschaft ablegen was alles mit Oma’s Rente finanziert wurde?
Wenn der Enkel eine Summe X vom Konto abhebt und bei der Oma abliefert, kann doch die gute Frau
zu Lebzeiten mit ihrem Geld machen was sie will.
Was ist wenn nicht mehr nachzuvollziehen ist wo verschiedene Geldbeträge geblieben sind,
auf den Auszahlbelegen der Bank aber immer nur die Unterschrift des einen Enkels zu sehen ist?
Der Enkel war z.B. Zeuge, als einer Tochter der Oma ein Umschlag mit Geld (Höhe unbekannt)
gegeben wurde. Außerdem tauchte ein Brief auf, in dem sich eine andere Enkelin für das erhaltene Geld
bedankt und es „gut anlegen“ will. Hat sich sicher nicht nur um 50 Euro gehandelt.
„Normalerweise“ zählen doch auch Schenkungen mit zum Erbe, wenn sie innerhalb von 10 Jahren
vor dem Erbfall erfolgt sind. Bloß was ist wenn jeder bestreitet irgendwelche Zahlungen erhalten zu haben?
Ist dann der eine Enkel mit der Kontovollmacht der „Buhmann“, da alle anderen mit ruhigen Gewissen
behaupten können „wir kamen ja garnicht an’s Geld“?

Hallo,

m.E. werden da zwei Dinge in einen Topf geschmissen.

Auf der einen Seite argumentierst du damit: Die Oma kann doch zu Lebzeiten ihr Geld ausgeben wie sie will.

Auf der anderen sagst du: Das an die Kinder und Enkel ausgezahlte Geld gehört doch auch zum Erbe.

Also m.W. ist eine Oma die lebt wie du ja schon vermutest berechtigt ihr Geld auf den Kopf zu hauen. Sie kann es in ihr Haus stecken, davon nach Malle fahren, die Enkel lieb bedenken oder sich einen Gigollo leisten. :smile:

Sollte sie ihr Geld komplett auf dem Kopf hauen, ist es weg und es gibt nichts zu erben (außer dem Haus).

Das Geld, welches sie verschenkt (50 Euro) zählt m.E. nicht zum Erbe, wenn dies nicht ausdrücklich angemerkt und festgehalten wird. Bin mir da nicht ganz sicher, aber es bedarf sicher mehr Aktion, als ein „Hier haste schon mal 50 Euro von deinem Erbe“. Sonst könnte ja keine Oma dem Enkel mehr ein Scheinchen zum Geburtstag rüberreichen ohne eine Liste zu führen, wieviel vom dermaleinstigen Erbe schon verbraten worden ist.

Das im Fall des Versterbens der Oma Diskussionen mit dem Enkel angefangen werden, der die Kontovollmacht hat, kann fast als wahrscheinlich angenommen werden. Welche Argumente da kommen bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist das etwas, was offensichtlich sogar in den besten und eng miteinander verbundenen Familien vorkommt.

Erbe ist aber m.E. das, was im Moment des Versterbens vorhanden ist und nicht - wie oben bereits gesagt - das was jetzt auf Geheiss der Oma vom Enkel für sie verwaltet wird.

Und das ein zukünftiger Erbe an das Konto des zukünftigen Erblassers „rankommen“ können müsste, ist ja hoffentlich immer noch Zukunftsmusik. Sonst nämlich wäre niemand mehr berechtigt und in der Lage, sein sauer Verdientes auf den Kopf zu hauen, weil vorher die lieben Kleinen schon alles abgekupfert hätten.

Also, noch hat das mit Erbrecht nix zu tun und was später dann ist bleibt abzuwarten.

Gruß
Nita

Leuchtet mir ein, dass es erst am „Tag X“ ein Erbfall wird. Vielleicht sollte man ja auch einfach warten was passiert, ob z.B.
jemand glaubt irgendwie benachteiligt worden zu sein. Es kümmert sich ja auch keiner der anderen Enkel um die Oma,
so dass der eine Enkel welcher letztlich immer vor Ort ist und die Arbeit macht es als „gerecht“ empfindet wenn er
mehr erhält als andere Enkel.
Das ist sicher ein Fall wie er nicht alle Tage vorkommt und wo man auf irgendwelche ähnlich gelagerte Urteile zurückgreifen kann.

Hallo, Fragewurm,
um nicht später bei Erbauseinandersetzungen in Beweisnöte zu geraten, sei dem Enkel geraten, alle Belege zu sammeln und gut zu verwahren.
Der Enkel sollte sich eventuell - auch wenn die Oma noch voll dabei ist - mit dem Betreuungsrecht auseinandersetzen. Für den ersten Einstieg vielleicht mal http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… lesen.
Gruß
Eckard