Ein KFZ-Händler verkauft im Auftrag einer Privatperson ein KFZ (mit TÜV bis 02/2007) unter der Rubrik Bastlerfahrzeuge in einer Online-Auktion.
In der Übersicht ist unter Garantie nichts (weder ja noch nein) eingetragen:
Als Langtext steht:
Baustellenfahrzeug motor wurde vor 120000KM erneuert Rechnung über ca.5000DM
liegt bei das fahrzeug läuft sehr gut , durch die benutzung an baustellen
ist es innen verstaubt . Dellen in der karosse ringsum, Außenspiegel sind
beschädigt. Fahrzeug ist ideal für export oder einsatz in landschafts- gartenbau oder
einer baufirma. schauen sie einfach die bilder an, nachverhandlungen sind
nicht möglich da sie die Möglichkeit haben das fahzeug zu besichtigen. Fahrzeug hat Garantie und wird im auftrag von privat verkauft bitte
bei fragen unter der o.g. nummer anrufen dieses ist der verwalter vom auto.
Es gibt keinen Passus, dass ausdrücklich von der Gewährleistung zurückgetreten wird.
Nachdem der Käufer die Auktion gewann und 1000km mit seiner Partnerin zum KFZ-abholen gekommen ist, soll er im Kaufvertrag auf Gewährleistung verzichten.
Fragen: Muss der Verkäufer das Auto mit Garantie verkaufen? Der Kaufvertrag ist ja schon zustande gekommen (Mit Abschluß der Auktion) und wer haftet für die Garantie (der KFZ-Händler, der im Auftrag verkauft oder der Vorbesitzer [Privatperson])?
Kann der Käufer vom Verkauf zurücktreten und die Aufwendungen (Bahnfahrt etc.) erstattet bekommen?
Fragen: Muss der Verkäufer das Auto mit Garantie verkaufen?
Nein, weil:
Der Kaufvertrag ist ja schon zustande gekommen (Mit Abschluß
der Auktion)
und wer haftet für die Garantie (der KFZ-Händler,
der im Auftrag verkauft oder der Vorbesitzer [Privatperson])?
Es haftet der für die Garantie, mit dem der Garantievertrag abgeschlossen wurde. In Deinem Beispiel wäre es wohl der private Verkäufer in dessen Auftrag der das KFZ verkauft wurde.
Kann der Käufer vom Verkauf zurücktreten und die Aufwendungen
(Bahnfahrt etc.) erstattet bekommen?
Ich wüsste nicht warum. Er hat einen Erfüllungsanspruch und den kann er ja wohl noch durchsetzen. Er kann jetzt aber dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistung setzen und wenn diese erfolglos verstreicht, vom Vertrag zurücktreten. Leistung wäre hier die Übereignung des KFZ. Danach kann natürlich noch Schadensersatz verlangt werden, wobei wohl die Bahnfahrtkosten für die Freundin nicht ersetz verlangt werden können, wenn nicht noch mehr dazu vorgetragen wird.
Es haftet der für die Garantie, mit dem der Garantievertrag
abgeschlossen wurde. In Deinem Beispiel wäre es wohl der
private Verkäufer in dessen Auftrag der das KFZ verkauft
wurde.
da Du Dich hier so sachkundig äußerst, wirst Du sicher erklären können, warum im geschilderten Fall ein Garantievertrag entstanden sein soll.
da Du Dich hier so sachkundig äußerst, wirst Du sicher
erklären können, warum im geschilderten Fall ein
Garantievertrag entstanden sein soll.
Na weil in der Produktbeschreibung steht: „Fahrzeug hat
Garantie“
ich fürchte, daß der Kollege die Begriffe nicht ganz sauber auseinanderbekommt, was für einen Laien durchaus verständlich ist. Als Beispiel will nur einen Passus zitieren:
"Es gibt keinen Passus, dass ausdrücklich von der Gewährleistung zurückgetreten wird.
Nachdem der Käufer die Auktion gewann und 1000km mit seiner Partnerin zum KFZ-abholen gekommen ist, soll er im Kaufvertrag auf Gewährleistung verzichten.
Fragen: Muss der Verkäufer das Auto mit Garantie verkaufen?"
Da paßt so einiges nicht zusammen. Ich denke, daß es hier eher um den Ausschluß der Sachmangelhaftung geht.
Was ist Sachmangelhaftung?
In der Beschreibung sind ja diverse Mängel angegeben (die natürlich zu akzeptieren sind), mir geht es mehr darum, dass ich (so verstand ich die neue Fassung des BGB 2002), nicht plötzlich eine übermäßig hohe Reparatur (Getriebe, Motor oder ähnliches) habe. Ein professioneller Händler sollte dies voraussichtlich vorher erkennen können oder dafür haften, oder nicht? Er hat doch auch die Auktion eingesetzt und nicht der Vorbesitzer.
Mein Verständnis war, dass ein Händler deshalb automatisch 6? Monate Gewährleistung? übernimmt, wenn er es nicht explizit ausklammert?
So richtig verstanden habe ich nicht, warum ich keine Gewährleistung haben sollte (lt. Vorfassung)? (Das die fahrt meiner Partnerin nicht bezahlt wird, ist mir natürlich schon klar).
Also in solchen Fällen sollte jedenfalls rückgefragt werden, was gemeint ist.
Verkauft der Händler im eigenen Namen im Auftrag eines Privaten das Auto oder verkauft der Händler in fremdem Namen als Bevollmächtigter eines Privaten das Auto. Im ersten Fall wäre der Händler der Vertragspartner im zweiten Fall der Auftraggeber des Händlers - das sollte geklärt werden.