Einzuhaltende Mittagsruhe

Hallo,

wie sind denn eigentlich die Regeln für die einzuhaltenden „Ruhen“ in einem Wohnhaus. Ich meine damit und habe auch mal gelesen, daß z.B. zwischen 12h00 und 14h00 in einem Wohnhaus lärmende Arbeiten (also z.B. Schlagbohren, Hämmern etc.) nicht ausgeführt werden dürfen (oder eben unterbrochen werden müssen).

Gleiches gilt wohl auch für Zeiten vor 7h00 morgens und nach 18h00 abends?

Kennt jemand die genauen Regeln und Zeiten, und was kann man tun, wenn sich immer mal einer nicht dran hält?

Eigentlich ist dieses Brett hier für meinen Geschmack für diesen Fall etwas zu hoch aufgehängt, nämlich gleich so juristisch! Was man aber einem sich an Regeln nicht haltenden Mitbewohner entgegenhalten kann, das würde schon mal interessieren.

Danke für alle Tips Antal

Hallo Antal,
die sogenannten „allgemeinen Ruhezeiten“ sind meist in der Hausordnung festgelegt.
Grüße
Almut

Hallo,

wie sind denn eigentlich die Regeln für die einzuhaltenden
„Ruhen“ in einem Wohnhaus. Ich meine damit und habe auch mal
gelesen, daß z.B. zwischen 12h00 und 14h00 in einem Wohnhaus
lärmende Arbeiten (also z.B. Schlagbohren, Hämmern etc.) nicht
ausgeführt werden dürfen (oder eben unterbrochen werden
müssen).

Gleiches gilt wohl auch für Zeiten vor 7h00 morgens und nach
18h00 abends?

Kennt jemand die genauen Regeln und Zeiten, und was kann man
tun, wenn sich immer mal einer nicht dran hält?

Meines Wissens gibt es dazu diverse Gerichtsurteile. Jeder Fall ist individuell zu entscheiden.

Grundsätzlich gilt:

Es ist immer die Zimmerlautstärke einzuhalten, denn alles was Mitmenschen belästigt ist untersagt. Gleichzeitig kann man sich aber nicht darüber beschweren, wenn der Mieter über der eigenen Wohnung morgens um 2:00 Uhr duscht, sofern er Schichtarbeiter ist. Hier geht das Bedürfnis nach Körperpflege vor.

Fazit: Auf See und vor dem Richter sind wir alle in „Gottes Hand“.

Andi

Hallo antal,

Kennt jemand die genauen Regeln und Zeiten, und was kann man
tun, wenn sich immer mal einer nicht dran hält?

einiges ist schon geschrieben worden, wichtig ist aber auch, dass die Mittagsruhe für gewerblich ausgeführte Arbeiten nicht gilt, weil man den Handwerkern die lange Mittagspause nicht zumuten kann.

Gruß, Karin

Hallo,

jetzt mal Butter bei die Fische. Die Rangfolge der Regelungen lautet:
Landesimmissionsschutzgesetz
Lärmverordnung (jeweils der Länder)
Stadtrecht
Hausordnung

In Deinem Fall dürfte das Stadtrecht einschlägig sein und da Du Deinen Wohnort nicht angegeben hast…

Gruß,
Christian

Hallo Antal,

ich will nichts wiederholen sondern will nur ergänzen:

Zu beachten ist, dass einige Länder gar keine Lärmverordnung mehr haben. Ich wohne in Hessen, dort gibt es keine Lärmverordnung mehr seit dem 1. Januar 2005! Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass es auch ohne Lärmverordnung geht und verweist auf § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Es ist noch ein bisschen darauf zu achten, um welche Art von Lärm es sich handelt. Bei Bohrmaschinen u.ä. kommt noch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zum Tragen!

Gruß
Robert