Guten Tag.
Ist es möglich, einem Rechtaanwalt, der nach mehrmaligen Aufforderns, keinen
Antrag bei Gericht eingereicht hat, das Mandat zu entziehen?
Wenn ja, wie geht das von statten und wer trägt die Kosten?
Gruss
Peregrin
Servus!
Ist es möglich, einem Rechtaanwalt, der nach mehrmaligen
Aufforderns, keinen
Antrag bei Gericht eingereicht hat, das Mandat zu entziehen?
Du bist der Boss.
Wenn ja, wie geht das von statten und wer trägt die Kosten?
Naja, man sollte es dem Anwalt schon mitteilen.
Die Musik zahlt, wer sie bestellt. Der Anwalt wird natürlich irgendwann eine Rechnung schreiben. Ob die berechtigt ist oder nicht, kann man aus der ferne natürlich nicht sagen.
Wie geht das?
Zuerst einen neuen RA suchen, da sich viele RAe weigern ein altes Mandat zu übernehmen.
Dann am besten den neuen RA den Brief an den alten RA mit der Mandatskündigung schreiben schreiben lassen.
Der alte RA verlangt für die bisherige Tätigwerdung sein Honorar, evtl. schon gezahlter Vorschuß (z.B. für eine gerichtliche Vertretung) muß er rückerstatten.
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