Wie Betrüger dingfest machen?

Guten Morgen,
kurze Einleitung (bezieht sich allerdings auch auf meinen anderen Beitrag „GmbH in Gründung - Fragen“:
Person A hat Firma A in Insolvenz gearbeitet, dabei hat Person A dermaßen viele Betruge, Skandale, etc am Hals, dass Person A sogar privat Insolvenz angemeldet ist. Gerichtsvollziehertermine waren schon etliche, doch Person A ist immer wieder aus dem Schneider gekommen. Die Staatsanwaltschaft sagt dazu nur, dass sie zu viel zu tun hätte um Person A dingfest zu machen. Was gibt es noch für Möglichkeiten um Person A in die Knie zu zwingen und aus dem Geschäftsleben zu verbannen?

wie ich mir selbst ein Bein stelle
Hallöchen,

kurze Einleitung (bezieht sich allerdings auch auf meinen
anderen Beitrag „GmbH in Gründung - Fragen“:
Person A hat Firma A in Insolvenz gearbeitet, dabei hat Person
A dermaßen viele Betruge, Skandale,

er ist also wegen Betruges und Skandals verurteilt worden (wobei mir der Straftatbestand Skandal unbekannt ist)?

etc am Hals, dass Person A
sogar privat Insolvenz angemeldet ist.

Was heißt „sogar“? Inwiefern soll da ein Zusammenhang bestehen?

Gerichtsvollziehertermine waren schon etliche, doch Person A
ist immer wieder aus dem Schneider gekommen.

Heißt der Gerichtsvollzieher Schneider oder was soll man darunter verstehen?

Die
Staatsanwaltschaft sagt dazu nur, dass sie zu viel zu tun
hätte um Person A dingfest zu machen.

Das hört sich ganz nach einer Antwort von jemandem an, der gehörig genervt ist. Ich vermute eher, daß da kein Ermittlungsansatz vorhanden ist.

Was gibt es noch für
Möglichkeiten um Person A in die Knie zu zwingen und aus dem
Geschäftsleben zu verbannen?

Ohne die Sachlage näher kennen zu können, vermute ich, daß die Person, die andere ohne entsprechende rechtskräftige Verurteilung als Betrüger und Skandäler bezeichnet, näher daran ist, aus dem Geschäftsleben verbannt zu werden.

Gruß,
Christian

Guten Morgen,

in Deinem Posting von gestern, wollte Person B noch mit Person A zusammenarbeiten. Heute soll Person A „aus dem Geschäftsleben verbannt“ werden. Was denn jetzt ?

Staatsanwaltschaft sagt dazu nur, dass sie zu viel zu tun
hätte um Person A dingfest zu machen.

Wenn Person A schon Privatinsolvenz angemeldet hat, sollte er aus dem Geschäftsleben verbannt sein. Und wenn die Staatsanwaltschaft sich nicht für ihn interessiert, scheint strafrechtlich nichts zu holen zu sein.

Was willst Du noch ?

hätte um Person A dingfest zu machen. Was gibt es noch für
Möglichkeiten um Person A in die Knie zu zwingen und aus dem
Geschäftsleben zu verbannen?

Na, hast Du doch schon selber beantwortet quasi.

Person B will doch GmbH von Person A kaufen. Dann soll sie noch eine Konkurrenzverbotsklausel in den Vertrag mit aufnehmen und Person B hat vor A im eigenen Geschäftsfeld Ruhe.

Du verwirrst aber alle ein bisschen, wenn Du von Person A mit Geschäft B als GmbH in Gründung schreibt.

Wenn da noch einer zukommt, sollte es Person C sein …