Versteckte Kosten?

Hallo,

eine Firma, z. B. Pro*** mit Sitz in Frankreich wirbt mit hochwertigen Unterwäsche-Garnituren zu einem Schnäppchenpreis zzgl. 2,90€ Versand. Der Normalpreis liegt viel höher, das soll nur ein einmaliges Angebot für Neukunden sein.

Im Kleintext steht aber: „Als Besteller beauftrage ich Pro*** die Ware in meinem Namen bezüglich Zoll und Einführungsumsatzsteuer anzumelden und eventuell anfallende Gebühren in meinem Namen zu begleichen“.

Ganz abgesehen vom Angebot selbst - dieser letzte Satz macht doch misstrauisch. Können sich hier evtl. hohe Kosten verstecken?

Gruß
ajlav

Ganz abgesehen vom Angebot selbst - dieser letzte Satz macht
doch misstrauisch. Können sich hier evtl. hohe Kosten
verstecken?

Hat der Papst ´nen komischen Hut auf?
Anders ausgedrückt: Na klar, blöde Frage…

Servus,

der französische Händler und Anbieter wird hier damit beauftragt, als Fiskalrepräsentant die Ware aus Drittland in den freien Verkehr innerhalb der EU zu überführen.

Es fallen an:

Für Unterwäsche aus Baumwolltrikot (TARIC-Code 6107 1100 00) derzeit 12% Einfuhrzoll auf den Zollwert, der vereinfachend mit dem angebotenen Kaufpreis gleichgesetzt werden kann, um auf der sicheren Seite zu sein. Es können, je nach Herkunftsland, eventuell noch zeitlich beschränkt festgesetzte Strafzölle dazukommen, wenn mal wieder Spaghettikrieg mir irgendeinem Land herrscht.

Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert plus der Einfuhrzoll plus in manchen Fällen die Kosten für den Nachlauf im Gemeinschaftsgebiet. Die kann man hier vernachlässigen, weil sie im angebotenen Kaufpreis drinne sind. Der Steuersatz hängt davon ab, wo die „bewegte Lieferung“ stattfindet, meines Erachtens ist das im gegebenen Fall dort, wo die Ware in die EU kommt. Wird also wohl 19 oder 19,5% sein.

Falls weitere Gebühren für die Tätigkeit des Versenders als Fiskalrepräsentant anfallen, muss das in seinem Angebot ausgewiesen sein.

Grob gerechnet kommen also voraussichtlich 34% des angebotenen Preises obendrauf. Wenn ich aus Deiner mailaddi schließen darf, daß die Einfuhr durch einen Unternehmer zur Verwendung in seinem Unternehmen erfolgt, ist die EUSt wie Vorsteuer abziehbar.

Schöne Grüße

MM

Servus nochmal,

wenn in dem Text tatsächlich „Einführungsumsatzsteuer“ steht, ist dem Anbieter dringend zu empfehlen, daß er sein Übersetzungsbüro lieber heute als morgen wechselt.

Wenn der Anbieter alles so professionell macht wie seine fremdsprachigen Texte, sind Überraschungen jeder Art, auch unliebsame, nicht auszuschließen.

Schöne Grüße

MM
der auf Anhieb etwa ein Dutzend Übersetzer benennen kann, dies besser können

Hallo Martin,

Grob gerechnet kommen also voraussichtlich 34% des angebotenen
Preises obendrauf.

Danke für die genaue Auflistung.

Wenn ich aus Deiner mailaddi schließen
darf, daß die Einfuhr durch einen Unternehmer zur Verwendung
in seinem Unternehmen erfolgt, ist die EUSt wie Vorsteuer
abziehbar.

Das war mal, email nur noch Überbleibsel, also privat

Gruß
ajlav

wenn in dem Text tatsächlich „Einführungsumsatzsteuer“ steht,

… hab´ doch gar nicht an Zäpfchen gedacht… :wink:

ist dem Anbieter dringend zu empfehlen, daß er sein
Übersetzungsbüro lieber heute als morgen wechselt.

Da steht Einfuhrumsatzsteuer, das muss ich den lassen…

Gruß
ajlav