Unfall durch Stalking und ab wann strafbar

Moin zusammen.
Angenommen Person A ruft des öfteren bei Person B an und legt immer auf, sobald B abhebt. Eines Tages ruft A an und lässt hartnäckig klingeln. Person B ist gerade unter der Dusche und das Telefon klingelt nun schon seit 10 Minuten. Person B nun in Eile in Gedanken, es könnte vielleicht ein Notfall (beispielsweise Unfall in der Verwandtschaft) sein und rennt zum Telefon. Nun rutscht B jedoch aus und zieht sich einige Brüche zu. Da Person B einen ISDN-Anschluss hat und die Nummer von A angezeigt wird, kann Person A jetzt belangt werden? Ist das eine Form von Nötigung - rein theoretisch hat A ja zum Unfall beigetragen?

Ab wann wird Stalking eigentlich strafbar? Schickt Person C beispielsweise Person D dauerhaft Briefe ohne beleidigenden Inhalt oder Drohungen, würde das doch noch unter Meinungsfreiheit in Schrift (GG Artikel 5, Absatz 1) fallen? Wenn nun noch C permanent bei D anruft und der Person D die Briefe vorliest, ist da schon die Toleranzgrenze überschritten? Immerhin wird D ja in einer Form geschädigt, da die Telefonleitung immer besetzt ist.
Wo fängt das strafbare Stalking dann an? Wenn Person C die Person D immer verfolgt und nachläuft? Oder darf man generell jeden verfolgen?

Irgendwie wirken diese Fragen leicht so, als wäre ich vom amerikanischen Rechtssystem beeinflusst.

Viele Grüße
Disap

Also es dürfte reichlich schwer fallen einen kausalen Zusammenhang zwischen Haushaltsunfall und Anruf juristisch zu beweisen und daraus einen Anspruch auch noch durchzusetzen.

Aber sonst?
Zum Thema Stalking gibt es gut Links im Archiv.

Gruss Ivo