Moin zusammen.
Angenommen Person A ruft des öfteren bei Person B an und legt immer auf, sobald B abhebt. Eines Tages ruft A an und lässt hartnäckig klingeln. Person B ist gerade unter der Dusche und das Telefon klingelt nun schon seit 10 Minuten. Person B nun in Eile in Gedanken, es könnte vielleicht ein Notfall (beispielsweise Unfall in der Verwandtschaft) sein und rennt zum Telefon. Nun rutscht B jedoch aus und zieht sich einige Brüche zu. Da Person B einen ISDN-Anschluss hat und die Nummer von A angezeigt wird, kann Person A jetzt belangt werden? Ist das eine Form von Nötigung - rein theoretisch hat A ja zum Unfall beigetragen?
Ab wann wird Stalking eigentlich strafbar? Schickt Person C beispielsweise Person D dauerhaft Briefe ohne beleidigenden Inhalt oder Drohungen, würde das doch noch unter Meinungsfreiheit in Schrift (GG Artikel 5, Absatz 1) fallen? Wenn nun noch C permanent bei D anruft und der Person D die Briefe vorliest, ist da schon die Toleranzgrenze überschritten? Immerhin wird D ja in einer Form geschädigt, da die Telefonleitung immer besetzt ist.
Wo fängt das strafbare Stalking dann an? Wenn Person C die Person D immer verfolgt und nachläuft? Oder darf man generell jeden verfolgen?
Irgendwie wirken diese Fragen leicht so, als wäre ich vom amerikanischen Rechtssystem beeinflusst.
Viele Grüße
Disap