Ich habe leider keine Frage, weder allgemein, noch sonstwie. Wollte nur mal den neusten Höhepunkt absurder eBay-Rechtsformulierungen präsentieren, auf den ich heute gestoßen bin. Nebenbei erwähnt: Der Verkäufer dürfter ein Unternehmer sein. Jedenfalls dürft ihr da auf keinen Fall bieten, sonst besteht die Gefahr einer STRAFANZEIGE *g*
BITTE BIETEN SIE NUR…:
WENN SIE DIE WARE WIRKLICH ERSTEHEN WOLLEN!
WENN SIE ÜBER DIE AUSREICHENDEN MITTEL VERFÜGEN UND DIE ZAHLUNGSHINWEISE AKZEPTIEREN!
*** BIETEN SIE BITTE NICHT WENN SIE KEIN INTERESSE AN DER WARE HABEN! ***
IM SINNE ALLER EHRLICHEN EBAY MITGLIEDER WERDEN SPASSBIETER DIE O.G. REGELN NICHT EINHALTEN STRAFRECHTLICH VERFOLGT. Das neue EU-Recht sieht bei Artikeln auch bei Verkäufen von Privat eine einjährige Garantie vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen oft in keiner Relation zum erzielten Kaufpreis. Angaben zur Funktionsfähigkeit des hier angebotenen Artikels finden Sie unter Zustand und Besonderheiten. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter/Käufer damit einverstanden, dass er über die ihm gesetzlich zustehende Garantie aufgeklärt wurde und ausdrücklich darauf verzichtet. Dieser Artikel wird OHNE jegliche Garantie/Gewährleistung von meiner Seite versteigert! *ALLE TECHNISCHEN ANGABEN / Herstellerangaben OHNE GEWÄHR! *
[…]
Hübsch. Gilt gross schreiben nicht als schreien ?
[…]
Das
neue EU-Recht sieht bei Artikeln auch bei Verkäufen von Privat
eine einjährige Garantie vor.
Wer noch mehr zum Amüsieren haben will: jurablogs.com - suche nach „„EU Recht“ +ebay“. Hier ein gelungener Beitrag, der auch auf einige Varianten eingeht: http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Besonders gelungen ist die Formulierung: „Bei Ebay.de aber ist alles anders: hier scheint das EU-Recht allgegenwärtig“
Bei einer Schulung haben uns 2 Anwälte der HWK ausdrücklich ermahnt das man auch so nicht generell eine Garantie/Gewährleistung ausschliessen kann. Die einzige möglichkeit ist den gegenstand als Schrott zu deklarieren (Auto z.B.)
Zum beispiel mit dem jezt von mir Frei Formulierten Satz: Wegen der Garantie / Gewährleistungsansprüche die ich nicht geben möchte deklariere ich den Artickel ausdrücklich als Schrott.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei einer Schulung haben uns 2 Anwälte der HWK ausdrücklich
ermahnt das man auch so nicht generell eine
Garantie/Gewährleistung ausschliessen kann. Die einzige
möglichkeit ist den gegenstand als Schrott zu deklarieren
(Auto z.B.)
Zum beispiel mit dem jezt von mir Frei Formulierten Satz:
Wegen der Garantie / Gewährleistungsansprüche die ich nicht
geben möchte deklariere ich den Artickel ausdrücklich als
Schrott.
Mann, mann, das ist aber mindestens genauso großer Käse. Dahinter steckt rechtlich §442 BGB. Da heißt es, dass der Käufer keine Rechte wegen solcher Mängel geltend machen kann, die er beim Kauf kannte. Das funktioniert aber nur, wenn man dem Käufer einigermaßen genau mitteilt, um welche konkreten Mängel es sich handelt. Die Sache einfach so aus heiterem Himmel „als Schrott zu deklarieren“, d.h. dem Käufer zu sagen „das Ding hat alle Fehler die es nur haben kann“, reicht dazu natürlich nicht (vor allem dann nicht, wenn in der Beschreibung steht - was ich schon mehrfach gelesen habe: „Funktioniert prima, wird aber wegen des neuen Gewährleistungsrechts als Bastlerfahrzeug verkauft“).
Das einzige, was wirklich schützt, ist der schlichte Satz:
„Die Gewährleistung/die Haftung für Mängel ist ausgeschlossen.“
Mehr braucht’s nicht (sofern man kein Unternehmer ist).
Das einzige, was wirklich schützt, ist der schlichte Satz:
„Die Gewährleistung/die Haftung für Mängel ist
ausgeschlossen.“
Mehr braucht’s nicht (sofern man kein Unternehmer ist).
Besser: „Ich verkaufe unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Das hat auch vor Gericht zigfach erprobt Bestand. (hab ich schon 3x unabhängig gehört/gelesen)