Mißbrauch von Titeln

Hallo liebe w-w-w ler,
mit was muß jemand rechnen, wenn er unberechtigt einen Deutschen Meistertitel benutzt?
Der Fall jemand behauptet einen Deutschen Meistertitel zu besitzen ( besitzt ihn eindeutig nicht) und verschafft sich dadurch entsprechende Vorteile.
Was kann man dagegen unternehmen.
Danke für Eure Ratschläge
Gruß Dieter

mit was muß jemand rechnen, wenn er unberechtigt einen
Deutschen Meistertitel benutzt?
Der Fall jemand behauptet einen Deutschen Meistertitel zu
besitzen ( besitzt ihn eindeutig nicht) und verschafft sich
dadurch entsprechende Vorteile.

Einen Meistertitel welcher Art? Handwerksmeister oder Meister im Kleinkaliber-Boxen?

Was kann man dagegen unternehmen.

Im letzteren Falle nix.

Gruss
Schorsch

Was kann man dagegen unternehmen.
Danke für Eure Ratschläge
Gruß Dieter

  1. Den Verwender freundlicherweise über Deine nachfolgenden Schritte informieren - evtl. reicht das schon
  2. Falls es nicht wirkt - wenn Du Mitbewerber bist, über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung verlangen. Kann Dir aber passieren, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst, weil er doch noch ne Urkunde rauszieht, die es beweist.
  3. Handelt es sich um Handwerk eine Nachverfolgung über seine örtliche Handwerkskammer, ansonsten über seine örtliche Industrie- und Handelskammer einleiten …

Frdl. Gruss
tin_

Hi Dieter,

verschafft sich dadurch entsprechende Vorteile.

könntest Du mich bitte aufklären, welcher Art diese Vorteile sind? Ich bin Deutscher Meister im Einarmigen Reißen, Vorteile hat mir das aber noch keine gebracht.

Gruß Ralf

Meister ist ein Titel wie Ingeneuer, Doctor etc.
Auf einer Handwerks Titel Urkunde steht glaub *Ist berechtigt den Meistertitel in xxx zu tragen*
Hierzu muss er von einer Kammer des öffentlichen Dienstes, in diesen Fall des HAndwerks geprüft, zugelassen und in eine Rolle eingetragen werden.
In deutschland kann ein erworbener Titel nicht aberkannt werden.
Bist du einmal Handwerksmeister, bist du es für immer.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,
abgesehen davon, daß Deine Antwort nicht zur Frage passt, ist sie auch nicht ganz korrekt.

Meister ist ein Titel wie Ingeneuer, Doctor etc.

Ingenieur ist kein Titel. Du meinst sicher Diplomingenieur.

In deutschland kann ein erworbener Titel nicht aberkannt
werden.
Bist du einmal Handwerksmeister, bist du es für immer.

Ich weiß nicht, wie es bei Handwerksmeistern ist. Aber Doktortitel können aberkannt werden. Und der Dipl.Ing. auch.

Gruß
Axel

könntest Du mich bitte aufklären, welcher Art diese Vorteile
sind? Ich bin Deutscher Meister im Einarmigen Reißen, Vorteile
hat mir das aber noch keine gebracht.

Es macht halt was her, wenn du beim Smalltalk mit deinem Geschäftspartner so nebenbei deinen Meistertitel erwähnen kann. Und wenn der (der Geschäftspartner) auch noch begeisterter Anhänger des Reißsports ist, hast du schon gewonnen. Während dein Konkurrent mit seiner Doktorarbeit über die Klangspektren von Triangeln unter besonderer Berücksichtigung der Oberfrequenzen eher als Langeweiler empfunden wird.

Ich habe durchaus schon erlebt, dass solche Kleinigkeiten bei Geschäftsabschlüssen den Ausschlag gegeben haben

Gruss
Schorsch

Hallo,

mit was muß jemand rechnen, wenn er unberechtigt einen
Deutschen Meistertitel benutzt?

§ 117 Handwerksordnung lädt zur Lektüre ein.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf

Gruß,
Christian

Hallo!

Meister ist ein Titel wie Ingeneuer, Doctor etc.

Ein Diplom und ein Dr. sind verliehene akademische Grade. Wird ein akademischer Grad zur Begehung von Straftaten mißbraucht, kann er m. W. aberkannt werden. Akademische Grade können mit dem Namen geführt werden, sind aber keine Namensbestandteile. Dagegen sind Titel (Adelstitel) Namensbestandteile, wobei Adelstitel seit 1918 nicht mehr verliehen, nur noch vererbt werden.

Meister wiederum ist weder Titel noch akademischer Grad, sondern eine Ausbildungsbezeichnung.

Gruß
Wolfgang

Anmerkung
Hallo,

Akademische Grade können mit
dem Namen geführt werden, sind aber keine Namensbestandteile.

Stimmt auch nicht ganz. Der Doktor ist (nicht vererbbarer) Namensbestandteil und kommt sogar in den Ausweis.
Gruß
Axel

noch ne anmerkung
hey :o)

Akademische Grade sind kein Bestandteil des bürgerlichen Namens, was das Bundesverwaltungsgericht 1957 (BVerwGE 5, 293) bestätigt hat und dem sich der Bundesgerichtshof 1962 angeschlossen hat (BGHZ 38, 380, 382 f.)

ein akademischer grad wie z.b. dr. kommt nur auf antrag in den ausweis, muss aber nicht. du hast ein recht den grad zu führen, keine pflicht.

bis in die 90er waren akademische grade in österreich hingegen wohl bestandteile des namens, mußten also eingetragen/geführt werden.

tiger

Hallo!

Meister ist ein Titel wie Ingeneuer, Doctor etc.

Ob das stimmt weiß ich nicht, aber wenn wir mal vom Handwerksmeister ausgehen, schauen wir mal, ob wir die Ausgangsfrage beantworten können…
Man könnte an eine Strafbarkeit nach § 132a StGB denken. Danach ist der Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen strafbar.
„Meister“ ist aber keine Amts- oder Dienstbezeichnung und auch kein akademischer Grad, auch kein Titel im Sinne dieser Vorschrift. Bliebe das Führen einer Berufsbezeichnung ohne Berechtigung, das ist aber nur für bestimmte Berufe strafbar, Rechtswanwalt oder Arzt oder Steuerberater zum Beispiel, auch hier ist der Meister nicht dabei.
Ergebnis: Keine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift.
Wenn man einen Werkvertrag abschließt und dem anderen Teil vorspiegelt, man sei Handwerksmeister, kann man an eine Strafbarkeit wegen Betruges denken.
So, dann noch schnell zum öffentlichen Recht:
Nach § 51 Handwerksordnung darf sich nur Meister nennen, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Führt man die Bezeichnung ohne dazu berechtigt zu sein, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit nach der Handwerksordnung, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Lieben Gruß,

Florian.

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Sorry
Hallo,

Akademische Grade sind kein Bestandteil des bürgerlichen
Namens, was das Bundesverwaltungsgericht 1957 (BVerwGE 5, 293)
bestätigt hat und dem sich der Bundesgerichtshof 1962
angeschlossen hat (BGHZ 38, 380, 382 f.)

und dem schließt sich Wikipedia an: http://de.wikipedia.org/wiki/Doktortitel
Also: Doktortitel kann in den Pass eingetragen werden, aber ist KEIN Namensteil.

Werde ich meinem Kumpel (Arzt mit Doktor) wohl mal was neues beibringen…:wink:

Gruß
Axel

kein problem

http://de.wikipedia.org/wiki/Doktortitel

klar, von dort is ja auch die formulierung :o)

nochmal: du hast ein recht darauf, dass dein akademischer grad in den pass eingetragen wird, aber du mußt es nicht eintragen lassen.

anders ist es z.b. bei uns in österreich noch mit berufsbezeichnungen. ich muss (!!) in ausübung meines berufes meinen namen, meinen akademischen grad und meine berufsbezeichnung führen. ist international zwar lächerlich, aber das gesetz schreibt es nun mal vor. meiner ansicht nach genügt es aber, wenn sich name, akademischer grad und berufsbezeichnung aus dem briefkopf ergibt.

Also: Doktortitel kann in den Pass eingetragen werden, aber
ist KEIN Namensteil.

yep

Werde ich meinem Kumpel (Arzt mit Doktor) wohl mal was neues
beibringen…:wink:

viel glück. ärzte sind da etwas … äh … beratungsresistent

tiger

:o)
… und im übrigen war ich dritter in der österreichischen staatsmeisterschaft 1983 und 84, dritter in der wiener meisterschaft 1984 (mannschaft), zweiter in der wiener meisterschaft 1984 (4 x 100 m staffel) und dritter in der wiener meisterschaft 1982 (4 x 100 m staffel). bin grad meine medaillensammlung durchgegangen.

diese titel brauch ich aber nicht zu führen °grins°

tiger

Hallo Ralf,
Deutscher Meister im Einarmigen Reißen find ich super, aber doch nicht so überzeugend wie die Disziplin „Europameister im Seitensprung“
Klar doch geht es um die Aussage im Handwerk die zur Führung eines Meistertitels entsprechende Ausbildung und Prüfungen verlangt. Muß ich das allen Ernstes erklären?
So nochmal einarmiges Reißen ist in meinen Augen wie Nordic Walking oder die extreme Art Nordic Walking ohne Knüppel
Gruß und Danke
Dieter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich muss auch…
…wenn ich beruflich tätig bin meinen akademischen Grad „Mag.“ führen. Für RA und RAA ist das tatsächlich in den Richtlinien des Rechtsanwaltskammertages zur Berufsausübung (die ja im Verordnungsrang stehen) vorgeschrieben habe ich bereits mit Verwunderung festgestellt.

So ist das halt bei uns in Österreich:wink:

Gruß
Tom

Kleiner Tipp

Klar doch geht es um die Aussage im Handwerk die zur Führung
eines Meistertitels entsprechende Ausbildung und Prüfungen
verlangt. Muß ich das allen Ernstes erklären?

Dann schreib nicht vom D eutschen Meister, sondern vom d eutschen Meister. Hier macht Groß-/Kleinschreibung tatsächlich einen erheblichen Bedeutungsunterschied aus. Ich habe aus deiner Fragestellung jedenfalls nicht erkennen können, welchen von beiden Meistern du meinst.

Gruss
Schorsch

Hallo Dieter,

Klar doch geht es um die Aussage im Handwerk die zur Führung
eines Meistertitels entsprechende Ausbildung und Prüfungen
verlangt.

Na das haben wir uns ja gedacht, ich deke die Frage ist beantwortet :smile:

Gruß,

Florian.

…wenn ich beruflich tätig bin meinen akademischen Grad
„Mag.“ führen. Für RA und RAA ist das tatsächlich in den
Richtlinien des Rechtsanwaltskammertages zur Berufsausübung
(die ja im Verordnungsrang stehen) vorgeschrieben habe ich
bereits mit Verwunderung festgestellt.
So ist das halt bei uns in Österreich:wink:

Hallo Tom,
so ist das halt bei euch Rechtsanwälten :wink:
Die nicht im BGBl kundgemachten RL-BA 1977 entfalten nur Wirkungen für RA oder RAA. Verordnungen im Sinne von hoheitlichen außenwirksamen Allgemeinregelungen oder gesetzliche Bestimmungen (Tiger hat dies angesprochen), die jemanden zum Führen akademischer Grade verpflichten würde, kenne ich aber nicht.
Grüße, Peter