Vorladung - Aussage verweigern

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 3. Mär 2006
Hallo :)

Darf jedermann die Aussage bei einer Vorladung verweigern oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen?

Und vor Gericht?

Danke!

9 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 12 Minuten 4 hilfreich
    Re: Vorladung - Aussage verweigern
    Auch hallo. Hallo :)

    Darf jedermann die Aussage bei einer Vorladung verweigern oder
    nur unter bestimmten Vorraussetzungen?
    jurablogs.com - suche nach "Aussage +Vorladung". Grundsätzlich hat man bei Vorladungen ein Schweigerecht. Ob man es nutzt ist eine andere Frage...
    Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/02/11/... Und vor Gericht?
    Als Zeuge oder Angeklagter ?
    Falschaussagen von Zeugen können bestraft werden. Allerdings muss sich keiner durch eine Aussage selbst belasten.
    Angeklagten muss die Schuld aber nachgewiesen werden.

    HTH
    mfg M.L.
    • (abgemeldet) nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Vorladung - Aussage verweigern
      Hallo! Als Zeuge oder Angeklagter ?
      In Ermittlungsverfahren gibt es keinen Angeklagten, den gibt es nur, wenn die Klage erhoben ist.

      Florian.
      • nach einer Stunde 3 hilfreich
        Will auch klug scheißen!
        Servus! In Ermittlungsverfahren gibt es keinen Angeklagten, den gibt
        es nur, wenn die Klage erhoben ist.
        Dann ist es der "Angeschuldigte". Vom Angeklagten spricht man erst, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens becshlossen worden ist!
        • (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Ins Knie geschossen - ot und owt
          Hallo! Vom Angeklagten spricht man
          erst, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens becshlossen
          worden ist!
          Stimmt...ich werde das nächste mal sorgfältiger klugscheißen.

          Florian.
  2. nach 16 Minuten 1 hilfreich
    Re: Vorladung - Aussage verweigern
    Hallo Angelika,

    also... Hingehen und dann sagen 'och nöööö, ick sach nix, weil ich keen Bock hab' geht natürlich nicht; schlimmstenfalls findet man sich in der Beugehaft wieder. ;-)

    Allerdings sieht die Strafprozessordnung in der Tat ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen und beruflichen Gründen vor. Nachlesen kannst Du das alles in der StPO ab § 52: http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html.

    Gruß
    Renee
    • (abgemeldet) nach 42 Minuten 4 hilfreich
      Nicht so schnell...
      also... Hingehen und dann sagen 'och nöööö, ick sach nix, weil
      ich keen Bock hab' geht natürlich nicht;
      So pauschal wird da kein Schuh draus. Du musst schon unterscheiden, ob es sich um eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei handelt - da braucht man weder auszusagen noch zu erscheinen noch bei Nichterscheinen absagen oder begründen. Anders sieht es aus bei einer Ladung zur Staatsanwaltschaft. Hier gelten die üblichen Aussageverweigerungsrechte, wenn diese aber nicht greifen, ist auszusagen. schlimmstenfalls
      findet man sich in der Beugehaft wieder. ;-)
      Auch das geht nicht so schnell. Erstmal kommen Ordnungsgeld und evtl. Kostenforderungen. Erst wenn diese nicht gezahlt werden kann auf richterlichen Beschluß Ordnungshaft verhängt werden.

      Gruss
      Schorsch
      • (abgemeldet) nach 2 Stunden 1 hilfreich
        Polizei-Vorladung - Nicht hingehen/absagen?!
        Du musst schon
        unterscheiden, ob es sich um eine Vorladung zur Aussage bei
        der Polizei handelt - da braucht man weder auszusagen noch zu
        erscheinen noch bei Nichterscheinen absagen oder begründen.
        Interessant.
        Man muss nicht hingehen und nicht absagen?
        Wo finde ich etwas Offizielles dazu?

        Was passiert, wenn man mitteilt, dass man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht?

        Danke!
        • (abgemeldet) nach 2 Stunden 1 hilfreich
          Re: Polizei-Vorladung - Nicht hingehen/absagen?!
          Du musst schon
          unterscheiden, ob es sich um eine Vorladung zur Aussage bei
          der Polizei handelt - da braucht man weder auszusagen noch zu
          erscheinen noch bei Nichterscheinen absagen oder begründen.
          Interessant.
          Man muss nicht hingehen und nicht absagen?
          Wo finde ich etwas Offizielles dazu?
          Z. B. im Polizeigesetz: http://dejure.org/gesetze/PolG/ §§20 & 27. Oder einfacher hier: http://www.anwaltshaus-bad-nauheim.de/Rubriken/Aktue... Was passiert, wenn man mitteilt, dass man von seinem
          Schweigerecht Gebrauch macht?
          Zu diesem Zeitpunkt ist dieses Thema völlig irrelevant. Ein Schweigerecht kann erst dann bestehen, wenn auch eine grundsätzliche Aussagepflicht besteht, diese ist aber erst bei der Ladung durch den Staatsanwalt oder vor Gericht gegeben. Da aber durch die Ladung der Polizei keine Aussagepflicht entsteht, kann hier auch kein Recht entgegenstehen.

          Dadurch, dass du einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommst, dürfen dir keine Nachteile entstehen. Sollst du aber als Beschuldigte(r) gehört werden, kann eine Aussage vor der Polizei u. U. zum Vorteil gereichen. Vielleicht schreibt ja noch ein Jurist ein paar Takte dazu, denn

          IANAL
          Schorsch
          • nach 4 Stunden 2 hilfreich
            Re^2: Polizei-Vorladung - Nicht hingehen/absagen?!
            Hallo! Sollst du
            aber als Beschuldigte(r) gehört werden, kann eine
            Aussage vor der Polizei u. U. zum Vorteil gereichen.
            ...aber (und meistens) auch zum Nachteil eines Beschuldigten. Es ist keinesfalls unüblich nicht nur einseitig zu Lasten eines einmal Verdächtigen zu fragen und auch die Antworten entsprechend "frisiert" zu protokollieren. Daher gilt für jeden Beschuldigten bzw. Verdächtigen als Grundregel: kein Wort bei der Polizei ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt!

            Gruß
            Tom
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