Hallo nocheinmal…
dank netter Hinweise konnte ich nun ausführlich beim DPMA recherchieren…
Aber ein Frage wäre offen:
Angenommen, jemand hat sich ein Wort als Wort-/Bildmarke schützen lassen, nämlich in den Farben orange, grün, rot, grau, lila, schwarz, weiß.
Würde das jetzt bedeuten, ein anderer dürfte dieses Wort NICHT in diesen Farben nutzen? Oder darf das Medium, auf welches dieses Wort gedruckt werden soll, diese Farben nicht enthalten?
Vielen Dank für Antworten…
lg
Hallo,
also grundsätzlich dürfte ein anderer dieses wort nicht in den geschützten farben verwenden, weil nur das wort geschützt ist und nicht die ware, auf der es drauf ist. wenn man eine ware in einer bestimmten farbe/farbkombination schützten lassen will fällt das unter geschmacksmuster
aber: man würde auch markenrechte verletzten, wenn man ein ähnliches zeichen verwendet (zB der gleiche schriftzug statt in orange, grün, rot, grau, lila, schwarz, weiß in braun-gelb-pink-gepunktet) in den wenigsten verfahren stehen sich zwei genau identische marken gegenüber …
LG
Hallo,
also grundsätzlich dürfte ein anderer dieses wort nicht in den
geschützten farben verwenden, weil nur das wort geschützt ist
und nicht die ware, auf der es drauf ist. wenn man eine ware
in einer bestimmten farbe/farbkombination schützten lassen
will fällt das unter geschmacksmuster
Ah okay. Bei den Farben habe ich aber noch eine kleine Frage:
Wenn sich jemand die Farben gelb und goldgelb zu dem jeweiligen Begriff gesichert hat, könnte man doch rein theoretisch (und nur um kleinlich zu werden
die Farbe GOLD benutzen, oder?
Wenn man beim DPMA recherchiert…
Mal angenommen, ein Begriff ist für die Klasse 16 registriert.
Unter dem Unterpunkt „Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):“ steht explizit aufgeführt: Postkarten, Briefkarten, Poster
Sämtliche restliche Waren der Klasse 16 wären aber trotzdem für mich tabu, oder? (da ja anscheinend für die gesamte Klasse „geschützt“ wird…
liebe Dank nochmal!
Hallo,
also grundsätzlich dürfte ein anderer dieses wort nicht in den
geschützten farben verwenden, weil nur das wort geschützt ist
und nicht die ware, auf der es drauf ist. wenn man eine ware
in einer bestimmten farbe/farbkombination schützten lassen
will fällt das unter geschmacksmuster
Ah okay. Bei den Farben habe ich aber noch eine kleine Frage:
Wenn sich jemand die Farben gelb und goldgelb zu dem
jeweiligen Begriff gesichert hat, könnte man doch rein
theoretisch (und nur um kleinlich zu werden
die Farbe GOLD
benutzen, oder?
naja, theoretisch schon aber praktisch würd ich es nicht drauf ankommen lassen
Wenn man beim DPMA recherchiert…
Mal angenommen, ein Begriff ist für die Klasse 16 registriert.
Unter dem Unterpunkt „Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger
Stand):“ steht explizit aufgeführt: Postkarten, Briefkarten,
Poster
Sämtliche restliche Waren der Klasse 16 wären aber trotzdem
für mich tabu, oder? (da ja anscheinend für die gesamte Klasse
„geschützt“ wird…
nein, es sind nur postkarten, briefkarten und poster geschützt, für den rest könnte man theoretisch selber die marke benutzen. aber wenn jemand eine identische marke für ähnliche waren (und die waren innerhalb einer klasse sind ähnlich) benutzt, kann dieser jemand ziemlichen ärger kriegen …
liebe Dank nochmal!