Unterhalt klage Fehler

Hallo,
xxx hat einen 15 jährigen Sohn aus früherer Beziehung.
xxx muss unterhalt zahlen aber ist nicht zahlungsfähig, das ALG2.
Die Mutter des Kindes hat xxx privat verklagt.(Liegt der staatsanwaltschaft schon vor)
es wird beantragt:

_1. der beklagte wird verurteilt, laufenden Kindesunterhalt in höhe von 100% des Regelbedarfes gemäß der Dü-Tabelle, stand 01.07.05 in hohe von jeweils 291,00€ Monatlich im voraus, beginnent mit dem monat Januar 2006 an den Kläger zu händen der Kindesmutter zu Zahlen.

  1. der beklagte wird verurteilt, Auskünfte über seine Einkunfts- und Vermögensverhältnisse für die vargangenen 12 Monate zu erteilen, durch vorlage der verdienstbescheinigungen und des in diesem Zeitraum ergangenen Einkommensteuerbescheid.

  2. Die Auskunft ist ferner zu belegen durch vorlage entsprechender nachweise über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Lohnersatzleistungen.

  3. Die Kosten des Rechststreits trägt der beklagte._

xxx kam es etwas merkwürdig vor, das die Mutter privat klagt, also ist er zum Jugendamt gegangen um nachzuhaken.

Das Jugendamt sagte: Da kann was nicht stimmen, denn die Verfahrensvollmacht hat das Jugendamt und nicht die Mutter!!! Das Jugendamt bekommt regelmässig informationen über die finanzielle Situation von xxx und würde Ihresseitens keinen Grund sehen, xxx anzuklagen

Was soll xxx jetzt machen???
soll xxx sich es über sich ergehen lassen???

schonmal danke
Gruss
carsten

Hallo Carsten,
geh zum Rechtspfleger des Amtsgerichts, bei dem die Klage läuft und informiere dich, wie du dich verhalten sollst, da du die Info vom Jugendamt hast, dass die die Verfahrensvollmacht haben.
Der Rechtspfleger wird den Richter davon informieren und der wird sich dann eingehender mit der Klägerseite befassen. Kommt öfters vor das Kläger „vergessen“ dass sie keine Verfahrensvollmacht haben bzw. vergessen, dem Jugendamt diese wieder zu entziehen. Der Richter kann dies aus der Klageschrift auch nicht ersehen.
grüsse
dragonkidd

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