Gibt es hier zivilrechtliche Möglichkeiten?

Hallo,

mal folgendes angenommen:

Jemand bekommt einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Außen auf dem Umschlag steht kein Absender, aus dem Inhalt des Briefes ist jedoch klar zu entnehmen, wer ihn geschrieben hat, da er erwähnt, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis er zum Empfänger steht. In diesem Brief wird dem Empfänger u.a. vorgeworfen, er sei geistesgestört. Unterschrieben hat der Absender den Brief allerdings nicht.

Der Absender des Briefes steht des weiteren unter dem Verdacht, den Empfänger über Jahre hinweg zu Unrecht in ein schlechtes Licht gerückt zu haben. Beispielsweise wurde das Gesundheitsamt informiert, der Betroffene sei geistig nicht in der Lage, ein eigenständiges Leben zu führen. Als Urheber dieser Aktion wird der Absender des Briefes vermutet.
Erreicht hat er mir dieser Aktion nichts, aber es ist lästig.

Gibt es auf dem zivilrechtlichen Wege Möglichkeiten, ein derartiges Verhalten zu unterbinden?

Viele Grüße,

Annette.

Hört sich an als gäbe es hier zivilrechtliche Ansprüche aus Delikt gemäß §823 I 5. Alt. BGB sonstige Rechte. Hierunter fällt auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht das hier verletzt sein könnte.
Desweiteren regelt der § 824 BGB, dass wenn die Person, durch, die der Wahrheit zuwider behaupteten oder verbreiteten Tatsache, einen Kredit nicht bekommt oder sonstige Nachteile für ihren Erwerb oder Fortkommen entstehen, dem „Lügner“ gegenüber einen Schadensersatzanspruch aus dem daraus entstandenen Schaden hat, wenn der „Lügner“ die Unwahrheit zwar nicht kennt aber kennen muss.

Im weiteren könnte dann eventuell ein beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog bestehen.

Üble Nachrede und Verleumdung an sich werden ansonsten in den §§ 186, 187 StGB geregelt.

Ich hoffe das bringt dir was…

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