hallo!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. es geht um folgendes:
person x braucht für eine private angelegenheit dringend geld (hoher betrag). da die person momentan kein geld hat, hat sie sich überlegt, dass sie auf der straße bonbons verkauft für einen bestimmten betrag. so wie es manchmal die leute machen, die den jungessellenabschied feiern. allerdings denke ich nicht, dass das legal ist!
es wäre nett, wenn einer von euch mir darüber aufklären könnte, ob das „recht“ ist oder nicht.
mfg, nadine
ich danke schonmal im voraus!
Hi,
bei einer gewerblichen Tätigkeit (Gegensatz zum Jungesellenabschied) im öffentlichen Raum benötigst Du diverse Genehmigungen. U.a. Reisegewerbekarte, Umsatzsteuerheft, etc. Genaueres kannst Du durch Anruf bei Deinem örtlich zuständigen Bürger-/Ordnungsamt erfahren.
Auch ob Du soetwas mit 17 schon machen kannst wirst Du dort verbindlich mitgeteilt bekommen.
Viel Erfolg,
ElC.
… ist verboten!
Hoi Nadine!
es wäre nett, wenn einer von euch mir darüber aufklären
könnte, ob das „recht“ ist oder nicht.
Hierzu sagt § 33 Abs.1:
Verboten ist
- der Betrieb von Lautsprechern
- das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Strasse
- […]
ob das damit auch auf dem Gehweg und in verkehrsberuhigten Bereichen verboten ist kann ich nicht genau sagen, in meiner StVO fehlt die Definition für „Strasse“
Lieben Gruss
Ulli
Vorschriften immer bis zum Ende lesen
Hallo!
Verboten ist
- der Betrieb von Lautsprechern
- das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der
Strasse
- […]
Da steht weiter:" wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Das reicht also sicher nicht, um hier ein Verbot zu begrüden. Eine andere Frage ist, ob das Anbieten von Waren noch vom Gemeingebrauch nach dem jeweiligen Landes Straßen- und Wegegesetz gedeckt ist.
Unter Gemeingebrauch versteht man, dass jedem im Rahmen der Widmung die Nutzung öffentlicher Straßen freisteht. Gewidmet sind Straßen aber in in erster Linie zum Verkehr, so dass das Anbieten von Waren auf öffentlichen Straßen wohl eine Sondernutzungserlaubnis voraussetzt, weil der Gemeingebrauch dort endet, wo die Straße nicht mehr vorwiegend zum Verkehr benutzt wird. Daneben bräuchte man vielleicht noch eine gewerberechtliche Erlaubnis. Das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde wird sicher Auskunft geben können.
Gruß,
Florian.
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hallo!
die person, die das machen möchte ist 16. aber die frage, die ich mir stelle ist, ob die tatsache, dass bonbons, die von anderen herstellern sind, also keine eigenproduktion der person ist, verkauft werden strafbar ist.
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hallo!
die person, die das machen möchte ist 16. aber die frage, die
ich mir stelle ist, ob die tatsache, dass bonbons, die von
anderen herstellern sind, also keine eigenproduktion der
person ist, verkauft werden strafbar ist.
machen sich autohändler, die keine eigene fabrik haben strafbar?
oder sind es geklaute bonbons?
machen sich autohändler, die keine eigene fabrik haben
strafbar?
oder sind es geklaute bonbons?
nein, die bonbons sind nicht geklaut. sie wurden alle ganz legal in einem supermarkt gekauft. da die person aber keine „lizenz“ zum verkaufen hat, weiß ich nicht, ob sie es trotzdem legal machen darf oder nicht…