Winterreifenpflicht?

Hallo,
in Deutschland besteht doch noch keine Winterreifenpflicht, oder? Wann soll diese eingeführt werden?

Wie ist das dann (oder bei unseren europäischen Nachbarn wo schon Winterreifenpflicht ist), wenn z.B. ein schöner Januartag ist, weit und breit kein Schnee. Muss man dann trotzdem mit Winterreifen fahren oder ist es erlaubt mit Sommerreifen zu fahren?

Bekommt man ein Bußgeld wenn man keine Winterreifen fährt (z.B. bei einer Polizeikontrolle) oder erst wenn etwas passiert?

Danke
Axl

Hallo,

in Deutschland besteht doch noch keine Winterreifenpflicht,
oder? Wann soll diese eingeführt werden?

im Prinzip gar nicht.

Im Sommer 2006 wird die StVO um den folgenden Absatz ergänzt:
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«

Was angepaßte Bereifung ist, wird sich dann in der Praxis herauskristallisieren.

Gruß,
Christian

Hallo,

in Deutschland besteht doch noch keine Winterreifenpflicht,
oder? Wann soll diese eingeführt werden?

im Prinzip gar nicht.

Im Konkreten dann aber schon.

Was angepaßte Bereifung ist, wird sich dann in der Praxis
herauskristallisieren.

Die Versicherungen haben da teilweise sehr konkrete Vorstellungen, die sie auch in ihren Bedingungen niederschreiben. Wer einen solchen Vertrag unterschreibt, steht dann natürlich in der Pflicht, ihn auch einzuhalten.

Gruß,

Malte

Junger Mann,

Die Versicherungen haben da teilweise sehr konkrete
Vorstellungen, die sie auch in ihren Bedingungen
niederschreiben.

daraus ergibt sich aber keine generelle Winterreifenpflicht. Was die Vertrragpartner vereinbaren steht ja nun auf einem völlig anderen Blatt.

Gruß,
Christian

Alter Mann,

Die Versicherungen haben da teilweise sehr konkrete
Vorstellungen, die sie auch in ihren Bedingungen
niederschreiben.

daraus ergibt sich aber keine generelle Winterreifenpflicht.

Hab ich auch nicht behauptet.

Was die Vertrragpartner vereinbaren steht ja nun auf einem
völlig anderen Blatt.

Ich unterstelle dem Fragesteller mal ein persönliches Interesse an der Fragestellung, deshalb der implizite Hinweis, im Zweifelsfall die Versicherungsbedingungen zu konsultieren.

Hinweise zum europäischen Ausland finden sich übrigens bspw. beim ADAC unter http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/winte…

Dort wird im übrigen auch die Frage nach dem sonnigen Januartag beantwortet.

Gruß,

Malte

Hallo Axl,

nein unsere Politiker „trauen“ sich mal wieder nicht,„Farbe“ zu bekennen…
Sondern schaffen „solche Gummiparagraphen“,die auf dem Rücken der
„Kleinen Leute“ ausgetragen werden…
Anstelle zu sagen,vom 30.September bis zum 01.April sind Winterreifen Pflicht…nein,nur so ein „Wischi-Waschi“-Paragraph…

Achja und zum Thema Versicherungen…
Bei „Otto Normalverbraucher“ stellen die sich an,wenn du im Winter KEINE Winterreifen hast…ABER bei Großkunden wie den Autovermietern(und den dahinter stehenden Auotkonzernen) ist denen das „Piepegal“…da wird
Anstandslos bezahlt…auch bei Sommerreifen…
(Denn aktuell bekommst du bei den Autovermietern nur in der Oberklasse
Fahrzeuge mit Winterreifen…ansonsten…*Ätsdch*…)

mfg

Hallo!

nein unsere Politiker „trauen“ sich mal wieder nicht,„Farbe“
zu bekennen…
Sondern schaffen „solche Gummiparagraphen“,die auf dem Rücken
der
„Kleinen Leute“ ausgetragen werden…

Ich kann Dein Argument nicht nachvollziehen. Wenn Du schon von den kleinen Leuten sprichst, dann musst Du auch zugeben, dass sich gerade die kleinen Leute vielleicht nicht leisten können, in einer gesetzlich festgelegten Zeit einen Satz Winterreifen aufzuziehen. So kann man immerhin noch entscheiden, das Auto eventuell stehen zu lassen, wenn die Wetterbedingungen Winterreifen erforderlich machen.
Was die Autovermietungen angeht, finde ich, dass es fast schon von hellsherischen Fähigkeiten zeugt, dass Du jetzt sagen kannst, dass die Versicherer im kommenden Winter bei Autovermietungen den Versicherungsschutz auch bei Sommerreifen in den Alpen bestehen lassen werden.
Und zu guter letzt: Nicht jede Vorschrift, die mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet, ist gleich „Wischi-Waschi“.

Gruß,

Florian.

Hi Florian,

dass sich gerade die kleinen Leute vielleicht nicht leisten können, in
einer gesetzlich festgelegten Zeit einen Satz Winterreifen aufzuziehen.

auch kleine Leute dürfen rechnen können: Wer im Winter Winterreifen drauf hat, schont die Sommerreifen. Und nicht zu vergessen: Für Alufelgen oder den 1200W-Booster reicht das Geld immer, auch bei den kleinen Leuten.

Nicht jede Vorschrift, die mit unbestimmten Rechtsbegriffen
arbeitet, ist gleich „Wischi-Waschi“.

Was denn sonst? Diese jedenfalls fügt den Gesetzen, die keine Sau kümmern, noch ein weiteres hinzu.

Gruß Ralf

Hi,

daraus ergibt sich aber keine generelle Winterreifenpflicht.

Eben. Im Zweifel können auch Ganzjahresreifen ausreichend sein.
Diese nicht gerade präzise Ergänzung beinhaltet neben Bereifung und Scheibenfrostschutz auch intakte Wischerblätter, funktionierende Heizung und Lüftung etc.
Dies ist auch bisher schon Bestandteil der StvzO gewesen.
Gruss Sebastian

Hi!

Wer am vergangenen WE z.B. auf der A8 südl. v. M fuhr, wird die Notwendigkeit einer sog. „Winterreifenpflicht“ nicht abstreiten können.

Es wird jedoch ab In Kraft Treten des neuen Gesetzes lediglich geeignete Ausrüstung gefordert. Dies können z.B. auch Sommerreifen mit Schneeketten sein.
Der Gag an dieser Regelung ist, dass man nun eine gesetzliche Grundlage für die Sanktionierung der Besserwisser mit Sommerreifen hat, die reihenweise den Verkehr blockieren, wenn es dann doch einmal plötzlich schneit.
Ich persönlich plädiere für 2.000 Euro und 6 Monate FS-Entzug… :wink:

Grüße,

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich kann Dein Argument nicht nachvollziehen. Wenn Du schon von
den kleinen Leuten sprichst, dann musst Du auch zugeben, dass
sich gerade die kleinen Leute vielleicht nicht leisten können,
in einer gesetzlich festgelegten Zeit einen Satz Winterreifen
aufzuziehen. So kann man immerhin noch entscheiden, das Auto
eventuell stehen zu lassen, wenn die Wetterbedingungen
Winterreifen erforderlich machen.

Na ja ich denke mal, dass niemand eine Vorschrift erlassen wird, wonach das Auto während des Parkens in einer Garage mit Winterreifen ausgerüstet sein muss.

Und was die „kleinen“ Leute angeht, lasse ich das Argument nur sehr ungerne gelten, denn in Österreich gibt es z.B. (leider) keine Winterreifenpflicht und im Großteil des Landes fahren fast alle selbstverständlich mit Winterreifen. Die Ausnahmen sind da oft leider die Ostösterreicher inkl. Wiener und sonst v.a. ausländische Fahrzeuge. Also wenn man sich ein Auto leisten kann, dann sollte man sich auch Winterreifen leisten können, denn das ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit. Und die paar die das nicht freiwillig einsehen, könnte man durchaus mit einer Vorschrift dazu zwingen.

Gruß
Tom