Lieferung - trotz Kündigung

Folgender Fall:
Ein Zeitungsabo wurde im Januar fristgerecht zum Monatsende gekündigt Einige Tage später erhielt die Person einen Anruf von der Zeitung, mit dem man versuchte den Kunden umzustimmen und die Kündigung zurückzunehmen. Das tat dieser Kunde aber nicht.

Im nächsten Monat erhielt er die Zeitung trotzdem weiterhin - obwohl
abbestellt - und eine Rechnung für Februar. Daraufhin
schrieb er erneut einen Brief an die Zeitung mit der Bitte, dass sie
noch einmal ihre Unterlagen prüfen möchten und dem Hinweis, dass sie
keine weiteren Rechnungen schicken sollten.

Darauf erfolgte zunächst keine Reaktion. Die Zeitung kam weiterhin für
den kompletten Monat Februar. Jetzt im März wurde die
Lieferung eingestellt - wortlos. Die Abbuchung für Februar - er hatte
eine Einzugsermächtigung für sein Bank-Konto erteilt - steht noch aus.
Allerdings hat er gleichzeitig mit seiner Kündigung auch der
Einzugsermächtigung widersprochen. Auf der Rechnung stand, dass der
Rechnungsbetrag von seinem Konto abgebucht wird.

Muss er die Rechnung zahlen?
Darf er der Lastschrift widersprechen und von seiner Bank
zurückbuchen lassen?

Leider hat er es versäumt die Kündigung per Einschreiben zu
schicken. Allerdings hat er Zeugen für die Briefe und das
Telefonat. (Ich weiß, ein schwacher Beweis, aber besser wie gar nix.)

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Mal angenommen jemand kauft sich einen Sat Receiver wo auch ein 1 Jahre Start Abo eines Bezahlfernsehsenders dabei war.
Auf der Verpackung etc. steht niergends das der Vertag länger als ein Jahr automatisch weiter läuft.
Der Käufer bekommt ohne etwas zu tun oder bestallt zu haben eine Fernsehzeitschrift geschickt. Nach einigen Monaten eine Mahnung nehmen wir mal an über ca. 50 Euro.
Nemehem wir weiter an ihn gefällt die Zeitschrift und er bezahlt die Mahnung. Ansonsten steht nichts in der Mahnung ausser das der Betrag offen steht.

Nach dem Jahr läuft das Start Bezahlfernsehen irgendwie weiter, der Käufer hat es nicht wirklich bemerkt das die Zeit verstrichen ist und auch das Fernsehprogramm kommt munter weiter.

Nehmen wir an nun kommen wieder 2 Mahnungen einmal für das Bezahlfernsehen, einmal für die Fernsehzeitschrift.
Muss der Käufer des Receivers diese Mahnungen bezahlen?
Ursprünglich stand nirgends etwas das sich das Fernsehen automatisch verlängert.
Der Käufer hatte ursprünglich halt einen Receiver gewollt und der Fernsehsender war halt so eine Beilage.

Grüsse

Hallo,

ein Zeuge ist kein schwacher Beweis. Der Anruf von der Zeitung, dass man die Kündigung doch zurücknehmen solle, ist ein zusätzlicher. Und das sie nun doch (wenn auch verspätet) die Lieferung einstellen, doch erst recht. Das Kündigungsschreiben muss also angekommen sein.

Vorausgesetzt die Kündigung war fristgerecht, dann kam im Februar die Zeitung unaufgefordert. So was muss man nicht zurückschicken und nicht bezahlen. Allenfalls zur Abholung bereithalten :smile:

Also,Abbuchung widersprechen und gar nix machen. Einer Mahnung widersprechen, erst recht einem Mahnbescheid und dem Prozess (werden die nie führen) gelassen entgegensehen.

Viele Grüsse
T.

ich kann kaum glauben, dass das nicht irgendwo stand…
nochmal alles nachlesen!