'verbindliche bestellung' beim autokauf

guten morgen, liebe experten…

gegeben sei die folgende situation:

samstag: ein käufer unterzeichnet beim autohändler eine „verbindliche bestellung“ (mit unterschrift und stempel des händlers) für einen gebrauchten wagen. der alte wagen wird in zahlung genommen, anzahlung erfolgt, garantie wird gewährt, übergabe, restzahlung und kaufvertragunterzeichnung sollen im laufe der woche erfolgen…

sonntag: der käufer stöbert auf der internetseite des händlers und entdeckt „sein“ fahrzeug, allerdings mit der angabe eines falschen erstzulassungjahrs (= macht das auto 2 jahre jünger) und eines wesentlich niedrigeren kaufpreises… das tatsächliche zulassungsjahr ist allerdings schon durch eine kopie des briefes bekannt, also liegt im grunde auch keine täuschung vor…

montag: der käufer weist den händler auf preisdiskrepanz hin, und da dieser preis nicht anpassen will, formuliert der käufer sodann den rücktritt. folge: händler verlangt 10% der kaufsumme, bevor er den käufer aus dem „vertrag“ entläßt.

die frage ist: stellt die unterschriebene verbindliche bestellung tatsächlich schon einen kaufvertrag dar? besteht noch eine rücktrittsmöglichkeit ohne zahlung der 10%?

vielen lieben dank!

t.

guten morgen, liebe experten…

hallo auch,

gegeben sei die folgende situation:

samstag: ein käufer unterzeichnet beim autohändler eine
„verbindliche bestellung“ (mit unterschrift und stempel des
händlers) für einen gebrauchten wagen. der alte wagen wird in
zahlung genommen, anzahlung erfolgt, garantie wird gewährt,
übergabe, restzahlung und kaufvertragunterzeichnung sollen im
laufe der woche erfolgen…

soweit so gut …

sonntag: der käufer stöbert auf der internetseite des händlers
und entdeckt „sein“ fahrzeug, allerdings mit der angabe eines
falschen erstzulassungjahrs (= macht das auto 2 jahre jünger)
und eines wesentlich niedrigeren kaufpreises… das
tatsächliche zulassungsjahr ist allerdings schon durch eine
kopie des briefes bekannt, also liegt im grunde auch keine
täuschung vor…

aha …

montag: der käufer weist den händler auf preisdiskrepanz hin,
und da dieser preis nicht anpassen will,

wieso sollte er auch ? der preis ist doch wohl so ausgehandelt worden und als ok empfunden worden, oder ?

formuliert der käufer

sodann den rücktritt. folge: händler verlangt 10% der
kaufsumme, bevor er den käufer aus dem „vertrag“ entläßt.

aus welchem grund wird denn zurückgetreten ? der ausgehandelte preis war (zumindest am samstag) wohl ok, der betrag zu dem inzahlung genommen wurde wohl auch ?! gab´s was an der garantie zu bemängeln ?

die frage ist: stellt die unterschriebene verbindliche
bestellung tatsächlich schon einen kaufvertrag dar?

ich denke eine verbindliche bestellung ist schon verbindlich, dabei handelt es sich allerdings um meine persönliche meinung, die ABG´s müssten hierzu weitere auskunft geben, dort sollte auch was stehen, was für den rücktrittsfall zutrifft.

besteht

noch eine rücktrittsmöglichkeit ohne zahlung der 10%?

ich frage mich immer noch warum zurückgetreten werden sollte, war auf einmal was mit dem fahrzeug nicht in ordnung ?
der preis im internet war nicht der der dir angeboten wurde, sondern mit dir wurde ein preis ausgehandelt, der z.b. am fahrzeug angeschreiben stand, verhandelt…

wären beim preis aus den internet vielleicht andere konditionen zum tragen gekommen ? z.b. weniger für die inzahlungnahme deines auto´s ?

ich denke hier gilt immer noch pakta sunt servanda… verträge sind einzuhalten …

schönen gruß,

der doc

vielen lieben dank!

t.

montag: der käufer weist den händler auf preisdiskrepanz hin,
und da dieser preis nicht anpassen will, formuliert der käufer
sodann den rücktritt.

Hallo,

wie bereits geschrieben, ein Rücktrittsrecht gibt es hier wohl nicht. jedoch verstehe ich das mit den Jahren noch nicht ganz. War der Wagen im Netz günstiger? Weil älter? Aber bei Vertragsschluß war Alter korrekt benannt und deswegen teurer? Dann ist auch kein Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Sache der zur Anfechtung berechtigen würde. Nebenbei, wenn der Händler „den Rücktritt“ annehmen will zu 10% dann ist das noch kulant, er könnte auch auf Erfüllung zu 100% bestehen.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Also da würde ich sagen, hat der Käufer einfach pech gehabt und schlecht verhandelt.

Gruß
Tom

Hallo,

wären beim preis aus den internet vielleicht andere
konditionen zum tragen gekommen ? z.b. weniger für die
inzahlungnahme deines auto´s ?

@tasha:
passend dazu dieser Artikel:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

ich denke hier gilt immer noch pakta sunt servanda… verträge
sind einzuhalten …

denke ich auch

Ciao maxet.