guten morgen, liebe experten…
gegeben sei die folgende situation:
samstag: ein käufer unterzeichnet beim autohändler eine „verbindliche bestellung“ (mit unterschrift und stempel des händlers) für einen gebrauchten wagen. der alte wagen wird in zahlung genommen, anzahlung erfolgt, garantie wird gewährt, übergabe, restzahlung und kaufvertragunterzeichnung sollen im laufe der woche erfolgen…
sonntag: der käufer stöbert auf der internetseite des händlers und entdeckt „sein“ fahrzeug, allerdings mit der angabe eines falschen erstzulassungjahrs (= macht das auto 2 jahre jünger) und eines wesentlich niedrigeren kaufpreises… das tatsächliche zulassungsjahr ist allerdings schon durch eine kopie des briefes bekannt, also liegt im grunde auch keine täuschung vor…
montag: der käufer weist den händler auf preisdiskrepanz hin, und da dieser preis nicht anpassen will, formuliert der käufer sodann den rücktritt. folge: händler verlangt 10% der kaufsumme, bevor er den käufer aus dem „vertrag“ entläßt.
die frage ist: stellt die unterschriebene verbindliche bestellung tatsächlich schon einen kaufvertrag dar? besteht noch eine rücktrittsmöglichkeit ohne zahlung der 10%?
vielen lieben dank!
t.