Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Wäre es rechtlich vertretbar, wenn eine Firma online ein Angebot macht, dann aber nicht unwichtige Dinge zur Zahlung (z.B. monatliche Grundgebühr, 12 Monate im Voraus bezahlbar) lediglich im Kleingedruckten der AGB „versteckt“?
Was würde man da am sinnvollsten machen(außer beim nächsten Mal das Kleingedruckte besser zu lesen)?
Danke und Gruß,
Flox
Hallo,
(außer beim nächsten
Mal das Kleingedruckte besser zu lesen)?
das ist die einzig richtige Vorgehensweise.
Gruß,
Christian
Hallo,
Wäre es rechtlich vertretbar, wenn eine Firma online ein
Angebot macht, dann aber nicht unwichtige Dinge zur Zahlung
(z.B. monatliche Grundgebühr, 12 Monate im Voraus bezahlbar)
lediglich im Kleingedruckten der AGB „versteckt“?
Vom konkreten Fall abhängig, evtl. eine ähnliche Argumentationsschiene wie hier:
http://www.juraforum.de/forum/t4502/s.html
Und da die Antwort von Felix.Edel
wobei der dortige Fragesteller die AGBs gar nicht erst gelesen hat
Gruß
Peter