Widerrufsrecht

Hallo,
folgender Sachverhalt:

X kauft bei Onlineshop A zwei Artikel. Die Artikel treffen am 9.2. ein bzw. werden abgeholt.

Am 16.2. werden beide Artikel zurückgesendet mit der Begründung des Widerrufrechts. Entsprechende Formulare zur Rückerstattung des Kaufpreises wurden auf der Internetseite des Shops sowie auf Papier ausgefüllt und abgeschickt. Bis zum 7.3. ist jedoch noch keine Zahlung eingegangen. Auf Mails wird nicht geantwortet.

Sollte man direkt Klage erheben?

Hallo,

wenn der sich gar nicht meldet, dann würde ich einen Mahnbescheid (beim AG) erstellen lassen, der kostet nicht viel. Verteidigt sich der Händler nicht, hat man günstig einen Titel erwirkt. Dann Gerichtsvollzieher und schwupps…

Widerspricht er dem Bescheid, muss man den mühsigen Weg der Klage gehen.

Viele Grüsse
T.