Eine Stadt leistet sich in allen Geschäften frei erhältliche vorgedruckte Karten für Kurzparker. Man kreuzt die Zeit darauf an und kann dann 30 Min gratis parken.
In Ermangelung eines solchen Gratis-Vordrucks und weil die Geschäfte rundrum gerade auch keine haben legt Herr X also einen handschriftlichen Zettel „KURZPARKER“ nebst Parkuhr zum Beweis in die Frontscheibe, bleibt in den vorgeschriebenen 30 Minuten und … hat ein Knöllchen.
Mit der Begründung die Politessen seien angehalten handschriftliche Zettel nicht zu beachten wird Ihm nach einem schriftlichen Einwand ein Bußgeld angedroht.
Berechtigt oder nicht ? Falls nicht… kennt jemand ein Urteil mit Aktenzeichen oder einen Paragraphen der diesen fiktiven Fall eindeutig regelt ?
Eine Stadt leistet sich in allen Geschäften frei erhältliche
vorgedruckte Karten für Kurzparker. Man kreuzt die Zeit darauf
an und kann dann 30 Min gratis parken.
Da die Zettel von den Geschäften herausgegeben werden, soll es sich bei den Kurzparkern vermutlich um KKäufer/Interessentinnen handeln - das macht Sinn. Vermutlich werden die Geschäfte die Zettel auch nur einzeln und nicht „als Abreisblock“ herausgeben - das macht auch Sinn.
In Ermangelung eines solchen Gratis-Vordrucks und weil die
Geschäfte rundrum gerade auch keine haben legt Herr X also
einen handschriftlichen Zettel „KURZPARKER“ nebst Parkuhr zum
Beweis in die Frontscheibe, bleibt in den vorgeschriebenen 30
Minuten und … hat ein Knöllchen.
Warum hat Herr X denn keinen solchen Zettel bzw. besorgt sich einen in dem Laden, in dem er einkaufen will?
Mit der Begründung die Politessen seien angehalten
handschriftliche Zettel nicht zu beachten wird Ihm nach einem
schriftlichen Einwand ein Bußgeld angedroht.
Da es bereits eine „Handlungsanweisung“ für die Politessen gibt, muß das handschriftliche Anfertigen dieser Zettel wohl überhand genommen haben???
Berechtigt oder nicht ?
Wenn eine Stadt schon eine derart Autofahrerfreundliche und günstige Regelung trifft, warum ist das immer noch nicht genug?
Die Stadt könnte auch einfach Parkuhren aufstellen, die Parker müßten bezahlen und die Geschäfte würden (natürlich nur bei Kauf) die Parkgebühren erstatten.
Wäre Dir das lieber?
Falls nicht… kennt jemand ein Urteil
mit Aktenzeichen oder einen Paragraphen der diesen fiktiven
Fall eindeutig regelt ?
Ich denke, das einfachste für alle Beteiligten würde es „in diesem fiktiven Fall“ sein, den geringen Betrag zu zahlen und das nächste Mal einen „richtigen“ Zettel zu verwenden.
Wo ist das Problem?
einen handschriftlichen Zettel „KURZPARKER“ nebst Parkuhr zum
Beweis in die Frontscheibe, bleibt in den vorgeschriebenen 30
Minuten und … hat ein Knöllchen.
Ich bin kein Jurist und kann nur meine Meinung darstellen.
Ist „Parkuhr“ (s.o.) ein Tippfehler und soll „Parkscheibe“ heißen?
Wenn ja, verstehe ich nicht, dass ein Ticket gegeben wurde. Es kann m.E. nicht sein, dass offizielles ??? (Dokument, Urkunde, Dings) nur durch ein von Geschäften ausgegebenen Zettel ersetzt werden kann.
Wird in dieser Kurzparkzone auf diese örtliche Besonderheit hingewiesen?
Was passiert mir als Auswärtigem, der „nur“ seine Parkscheibe einstellt, sichtbar hinterlegt und parkt?
Gruß Volker
Hallo,
Kurzparkzonen werden im allgemeinen durch ein spezielles Schild ausgewiesen. Und das hängt im allgemeinen mit sowas wie Parkscheibe zusammen. Da ich nicht glaube, daß eine Gemeinde da Sonderregelungen treffen darf, gehe ich davon aus, daß auch in diesem Fall eine Parkscheibe gültig gewesen wäre. Und daß die Ankreuzzettel halblegal ein Ersatz für dieselben darstellen sollen. Ein handschriftlicher Zettel ist kein Ersatz für eine Parkscheibe, also auch nicht für den Vordruck.
in Kurzparkzonen dürfen grds. nur die vorgeschriebenen Parkscheiben verwendet werden, oder es ist ein Parkautomat aufgestellt.
die Verfolgung von OWis ist in das Ermessen der Behörde gestellt.#
Daraus folgt: die Zettel der Geschäfte sind eigentlich auch nicht erlaubt - wenn aber die Gemeinde beschließt, Autos die diese Zettel verwenden, nicht zu verfolgen, so kann man dagegen nichts machen.
Auch nicht, dass dann selbst geschriebenen Zettel nicht anerkannt werden.
Hier kann man die unterschiedliche Handhabung sogar so begründen, dass ein Ermessensfehler nicht zu erkennen ist (Förderung der Geschäfte innerhalb der Kurzparkzone)
Das frage ich nochmals aber langsam scheint sich das Problem zu zeigen.
Du hast´s scheinbar wirklich nicht gecheckt.
… tja, da bin ich aber anscheinend in guter und reichlicher Gesellschaft.
Du spielst das nicht einfach nur, oder?
Richtig! Das hast Du gut erkannt und bekommswt ein Sternchen ins Klassenbuch und einen Anrechtsschein für einen aufblasbaren Holzroller!
SETZEN, SECHS.
Meinst Du das jetzt Ernst oder ist das wieder so ein selbstgebastelter *handschriftlicher Verweis*, mit dem Du die Regeln so hinbiegen willst, daß sie zu Deinen Bedürfnissen passen?