Guten Tag !
Mich interessiert, ob ein Hausverwalter einer WEG der gleichzeitig Besitzer einer Eigentumswohnung in diesem Haus ist bei Veräußerung SEINER Wohnung die im Verwaltervertrag vereinbarte Summe zur „Zustimmung der Veräußerung durch den Verwalter“ vom Käufer verlangen darf ? Da er ja der Verkäufer ist, hat er ja keinerlei „Mehraufwand“ beim Verkauf seiner Wohnung, da er ohnehin den Notartermin zum Verkauf wahrnehmen muss und so dort nur seinen Verwaltervertrag vorlegen muss…
Kennt jemand einen Paragraphen im WEG Gesetz oder BGB der diesen Fall regelt ?
Würde mich über eine Rückantwort sehr freuen !
Danke !