Bibliothek - Mahnung

Hallo!

Jemand hat in einer Bibliothek ein Buch ausgeliehen und es eine Woche verspätet abgebeben. Die Bibliothek erhebt keine täglichen Überziehgebühren, sondern einmalige Gebühren für eine Rückgabeaufforderung. Der Nutzer hat das Buch nun eine Woche zu spät abgegeben. Drei Tage später kommt die Mahnung, die zur Rückgabe des Buches auffordert, mit einer Rechnung für Verwaltung und Porto.
Im Bibliothekssystem werden eingegangene Bücher sofort aus dem Benutzerverzeichnis gelöscht, d.h. der Nutzer konnte schon eine Stunde später, als er aus der Bibliothek zurück war, sehen, dass das Buch aus seinem Bestand gelöscht war.
In der Bibliothek selbst ist niemand zuständig oder weiß, wann die Briefe rausgehen.
Ist der Nutzer verpflichtet, diese Aufforderung zur Rückgabe des Buches zu bezahlen, obwohl das Buch bereits zurückgegeben war, als der Brief rausging?

Danke und Grüße,
die Lidscha

Hallo,

ergibt sich idR aus der Bib-Ordnung, die Gebühr wird festgesetzt fürs zu spät zurückbringen. Das ist erfüllt, also zahle auch.

Mfg vom

showbee

p.s. war gestern erst wieder umsonst in der Bib, weil irgendjemand ein Buch seit 3 Wochen nicht zurückgebracht hat!!! Kein Scherz!!!

Hallo!

ergibt sich idR aus der Bib-Ordnung, die Gebühr wird
festgesetzt fürs zu spät zurückbringen. Das ist erfüllt, also
zahle auch.

Aus der Bib-Ordnung ergibt sich, dass die erste Mahnung ein entsprechendes Entgeld kostet und eine Rückgabeaufforderung ist. Dieser Betrag steht auch so auf der Rechnung - es ist ein Festbetrag, der sich nicht aus mehreren Gebühren errechnet, sondern immer so gefordert wird, ob ich zwei Tage zu spät bin oder zwei Wochen.
Mir geht es darum, dass die Mahnung drei Tage, nachdem das Buch schon wieder im Regal stand, ankam.
Ein Anruf in der Zahlstelle brachte jetzt folgendes zutage:
Die Aufforderung ging an dem Tag, an dem das Buch zurückgebracht wurde, 9 Uhr raus (Bibliothek öffnet 9:30 Uhr, wo das Buch auch sofort abgegeben wurde). Sie kommt über mehrere Umwege in die universitäre Post-Sammelstelle und wird schließlich verschickt. Das ganze Prozedere dauert vier bis sechs Tage, meine war sehr schnell. Bürokratie heißt das wohl.
Na ich werde den Betrag, der ehrlich verbrecherisch hoch ist, wohl bezahlen. Pech gehabt…

p.s. war gestern erst wieder umsonst in der Bib, weil
irgendjemand ein Buch seit 3 Wochen nicht zurückgebracht
hat!!! Kein Scherz!!!

Deshalb gibt es ja Benachrichtungssysteme per Email, die mir immer sagen, dass ich heute kommen darf und meine nächsten drei Bücher für die Hausarbeit abholen durfte…

Grüße!

Mir geht es darum, dass die Mahnung drei Tage, nachdem das
Buch schon wieder im Regal stand, ankam.

Hi,

deine Betrachtung setzt zu spät an, Ursache der Gebühr ist doch nicht der Brief der „zu schnell“ war, sondern das Buch, das zu spät kam!!! Wäre das Buch rechtzeitig zurückgegeben worden, wäre es nie zum „Einsatz“ des „Verwaltungsapparates“ gekommen!

Mfg vom

showbee

2 „Gefällt mir“

Hallo Lidscha,

wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Buch verspätet zurückgegeben - das ist unstrittig.

Zu diesem Zeitpunkt war die Mahnung an Dich bereitzs veranlaßt - auch das ist grundsätzlich korrekt.

Daß die Mahnung dann ein paar Tage auf dem Postwege war (intern und extern) kann doch wohl kein Grund sein, sie nicht bezahlen zu wollen? Erwartest Du etwa, daß ein Bibliothekamitarbeiter durch’s haus spurtet und die bereits ausgedruckte Mahnung sucht???

Und daß irgendeine andere Person ein Buch micht nur einen Tag sondern gleich drei Wochen zu spät abgibt, willst Du doch nicht allen Ernstes als Ausrede mißbrauchen.

Ärger Dich nicht über die Bibliothek sondern lieber über Deine eigene Unaufmerksamtkeit und zahl das Lehrgeld. Durch Deine Recherche, Anrufe und Rückfragen bei der Bibliothek hast Du sicher Kosten verursacht (Zeit ist schließlich Geld) die erheblich über der geringen Mahngebühr liegen.

Kopfschüttelnde Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lidscha,

wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Buch verspätet
zurückgegeben - das ist unstrittig.

Richtig.

Zu diesem Zeitpunkt war die Mahnung an Dich bereitzs veranlaßt

  • auch das ist grundsätzlich korrekt.

Das war ja die Frage - es ergab sich weder aus der Mahnung noch aus meinem Account bei der Bibliothek. Das Buch galt als zurückgegeben, im Ordner „Gemahnte Medien“ war nichts zu finden.
Deshalb habe ich angerufen und erfahren, dass die Mahnung halt eine halbe Stunde zu zeitig raus ging (bbzw. ich einen Tag zu spät kam).

Daß die Mahnung dann ein paar Tage auf dem Postwege war
(intern und extern) kann doch wohl kein Grund sein, sie nicht
bezahlen zu wollen?

Wie gesagt, ich wusste nicht, dass ein Brief in Deutschland noch so lange unterwegs sein kann. Ein am Freitag als letzter Werktag der Woche abgeschickter Brief ist am Samstag da. War er aber nicht. Samstags haben alle administrativen Einrichtungen der Uni geschlossen. Also ist der Brief am Montag rausgegangen. Da hat wahrscheinlich schon der nächste Mensch in diesem Buch gelesen. Das habe ich jetzt gelernt, jetzt bin ich schlauer…

Erwartest Du etwa, daß ein
Bibliothekamitarbeiter durch’s haus spurtet und die bereits
ausgedruckte Mahnung sucht???

Wenn die Mahnung bis Samstag gekommen wäre, hätte ich nichts gesagt.

Und daß irgendeine andere Person ein Buch micht nur einen Tag
sondern gleich drei Wochen zu spät abgibt, willst Du doch
nicht allen Ernstes als Ausrede mißbrauchen.

Hä?!
Das war showbees Einwand, warum ER umsonst in die Bibliothek kam. Damit habe ich nichts zu tun.

Durch Deine
Recherche, Anrufe und Rückfragen bei der Bibliothek hast Du
sicher Kosten verursacht (Zeit ist schließlich Geld) die
erheblich über der geringen Mahngebühr liegen.

Die Mahngebühren sind nicht gering, sie sind hoch, dafür muss ich eine gewisse Zeit arbeiten. Aber du hast natürlich recht, es war mein eigener Fehler und etwas Pech - eine halbe Stunde früher und es wäre nicht passiert. Ich werde ja auch zahlen.
Dennoch habe ich keine Kosten verursacht, für die ich mich irgendwie schämen müsste. Ich habe bei einer netten Frau angerufen und sie hat es mir erklärt. Ich zahle schließlich Verwaltungskosten an die Uni ;o)

Wie siehst du denn den Fall, dass du eine Rechnung zu bezahlen vergisst, sie findest, bezahlst und drei Tage später flattert die Mahnung ins Haus!? Zahlst du die Mahngebühren nach!?!

Grüße!

Hallo!

deine Betrachtung setzt zu spät an, Ursache der Gebühr ist
doch nicht der Brief der „zu schnell“ war, sondern das Buch,
das zu spät kam!!! Wäre das Buch rechtzeitig zurückgegeben
worden, wäre es nie zum „Einsatz“ des „Verwaltungsapparates“
gekommen!

Du hast natürlich recht. Ich schaue aber aus dem Blickwinkel eines Studenten, der jetzt Haufen Geld bezahlen muss ;o)
Mich ärgert halt, dass das Buch schon wieder im Regal stand und der Brief noch im Haus war. Sicher kann ich nicht verlangen, dass dann alle Briefe nochmal durchgeschaut werden. Aber eine „zeitnahe“ Benachrichtigung ist schon besser - immerhin hat der Brief seit Ausstellung fünf Tage gebraucht (inklusive Wochenende), übermorgen wäre schon die nächste Mahnung „im System“ gewesen.
Also abschließend: Schuld daran habe ich durch mein verspätetes Abgeben und das kleine Pech und auch ein wenig derVerwaltungsapparat, der so lange mit den Briefen rumtändelt ;o)

Grüße!

Mfg vom

showbee

Hallo,

es ist nicht die Regel, dass ein Brief der am Freitag abgeschickt wird am Samstag den Empfänger erreicht.

Hab´s erst heute wieder erlebt, dass ein Brief innerhalb von Nürnberg versandt, erst nach 9 Tagen angekommen ist.

Jeder der erwartet, dass ein Brief nach spätestens 2 Tagen beim Empfänger ist, träumt vom Nirwana.

Gruß
Sid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

‚betrachten Sie die Mahnung als gegenstandslos‘?
Hallo Lidscha,

Wie siehst du denn den Fall, dass du eine Rechnung zu bezahlen
vergisst, sie findest, bezahlst und drei Tage später flattert
die Mahnung ins Haus!? Zahlst du die Mahngebühren nach!?!

normalerweise müsste man die Mahnkosten nachzahlen, denn diese Kosten sind ja nur aufgrund dessen zustande gekommen, dass man etwas vergessen hat. Ich will gar nicht wissen wie viele Leute pro Monat oder jahr vergessen eine Rechnung zu bezahlen oder ein Buch rechtzeitig zurückzubringen. Die Kosten, die einem wegen einer Mahnung angerechnet werden entstehen in den meisten Fällen auch. Rechne Porto und Arbeitszeit (insgesamt, vom ersten „Merken, dass das Buch fehlt“ bis zum Moment wo das Buch wieder ausgeliehen werden kann) und schon sind bspw. 5€ Mahngebühr gar nicht mehr so viel…

Was ich aber eigentlich schreiben wollte: Wenn ich bisher Mahnungen bekommen habe stand dort imho immer drauf „Sollten Sie inzwischen bezahlt haben betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos“ oder soetwas in der Richtung. Dort wurde also der Laufweg des Briefes durchaus berücksichtigt. Hat man dann schon gezahlt muss man (kulanterweise) die Mahngebühren nicht zahlen. Vielleicht steht auf deiner Mahnung ja etwas ähnliches drauf.

Liebe Grüße,
Sue

p.s. war gestern erst wieder umsonst in der Bib, weil
irgendjemand ein Buch seit 3 Wochen nicht zurückgebracht
hat!!! Kein Scherz!!!

Hallo!

Das geht uns auch oft so! Viele Leute vergessen es einfach, dass sie noch ausgeliehene Bücher zuhause haben.

Aber manchmal ist es vermulich auch Absicht. Das ist mir auch schon mal passiert. Bei uns kann man z.B. Bücher normalerweise 2 mal verlängern. Wenn sie keiner vorbestellt hat. Wenn ich dann aber ein Buch noch eine Woche länger brauche und ich es wegen einer Vorbestellung nicht verlängern kann, behalte ich es einfach trotzdem länger und bezahle den Euro Nachgebühr (pro Woche und Buch), der dann fällig wird. Das ist einfacher, als abzuwarten bis der Nächste es ausgelesen hat (Vorbestellungen würden auch einen Euro kosten) und dann pünktlich zur Stelle zu sein, wenn er es zurückgibt.

Noch interessanter wird die Strategie, wenn man ein Buch aus dem Bestsellerservice ausgeliehen hat. Das kostet bei uns für 2 Wochen 2,50 Euro. Manche Bücher sind aber zu dick für 2 Wochen und ich brauche auch mal 3. Wenn ich das Buch verlängern würde, würde es wieder 2,50 kosten, bringe ich es aber zu spät zurück, kostet das nur 1 Euro - es rechnet sich also!

Wie hoch sind denn eigentlich die geforderten Nachgebühren? Wenn es wie bei uns nur 1 Euro wären, würdest Du Dich wohl kaum so darüber ärgern.

Viele Grüße

Anne

Gänzlich OT: Briefe
Hallo!

Kann es sein, dass es irgendwelche anderen Anbieter als die Post sind, die für Briefe so lange brauchen? Ich verschicke nicht viel, aber wenn, dann dauert kein Brief länger als zwei Tage, meist ist er am nächsten Tag da. Sogar die Büchersendungen, die von der Post als „nachrangig“ eingestuft werden, dauern höchsten zwei, drei Tage. In dieser Hinsicht, also auf Schnelligkeit, muss ich die viel gescholtene Post wirklich mal in Schutz nehmen.
Ausnahmen kann es aber immer geben :o(

Grüße!

Hallo,

es ist nicht die Regel, dass ein Brief der am Freitag
abgeschickt wird am Samstag den Empfänger erreicht.

Hab´s erst heute wieder erlebt, dass ein Brief innerhalb von
Nürnberg versandt, erst nach 9 Tagen angekommen ist.

Jeder der erwartet, dass ein Brief nach spätestens 2 Tagen
beim Empfänger ist, träumt vom Nirwana.

Gruß
Sid

Danke!
Hallo!

Danke für die Antworten. Wie sue schrieb, kenne ich es halt auch so, dass Mahnungen, die nach Zahlungseingang (oder hier: Wareneingang) beim Empfänger ankommen, als gegenstandslos gelten, zumal es sich in meinem Fall nicht um eine tägliche Strafgebühr handelt, sondern um eine Aufforderung, verbunden mit Gebühren dafür. Und dieser Aufforderung war ich schon nachgekommen.
Aber das hat sich ja jetzt geklärt und ich werde zähneknirschend zahlen. Das passiert mir jedenfalls nicht noch einmal.

Wieder was gelernt ;o)

Grüße!