Hallo Lidscha,
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du das Buch verspätet
zurückgegeben - das ist unstrittig.
Richtig.
Zu diesem Zeitpunkt war die Mahnung an Dich bereitzs veranlaßt
- auch das ist grundsätzlich korrekt.
Das war ja die Frage - es ergab sich weder aus der Mahnung noch aus meinem Account bei der Bibliothek. Das Buch galt als zurückgegeben, im Ordner „Gemahnte Medien“ war nichts zu finden.
Deshalb habe ich angerufen und erfahren, dass die Mahnung halt eine halbe Stunde zu zeitig raus ging (bbzw. ich einen Tag zu spät kam).
Daß die Mahnung dann ein paar Tage auf dem Postwege war
(intern und extern) kann doch wohl kein Grund sein, sie nicht
bezahlen zu wollen?
Wie gesagt, ich wusste nicht, dass ein Brief in Deutschland noch so lange unterwegs sein kann. Ein am Freitag als letzter Werktag der Woche abgeschickter Brief ist am Samstag da. War er aber nicht. Samstags haben alle administrativen Einrichtungen der Uni geschlossen. Also ist der Brief am Montag rausgegangen. Da hat wahrscheinlich schon der nächste Mensch in diesem Buch gelesen. Das habe ich jetzt gelernt, jetzt bin ich schlauer…
Erwartest Du etwa, daß ein
Bibliothekamitarbeiter durch’s haus spurtet und die bereits
ausgedruckte Mahnung sucht???
Wenn die Mahnung bis Samstag gekommen wäre, hätte ich nichts gesagt.
Und daß irgendeine andere Person ein Buch micht nur einen Tag
sondern gleich drei Wochen zu spät abgibt, willst Du doch
nicht allen Ernstes als Ausrede mißbrauchen.
Hä?!
Das war showbees Einwand, warum ER umsonst in die Bibliothek kam. Damit habe ich nichts zu tun.
Durch Deine
Recherche, Anrufe und Rückfragen bei der Bibliothek hast Du
sicher Kosten verursacht (Zeit ist schließlich Geld) die
erheblich über der geringen Mahngebühr liegen.
Die Mahngebühren sind nicht gering, sie sind hoch, dafür muss ich eine gewisse Zeit arbeiten. Aber du hast natürlich recht, es war mein eigener Fehler und etwas Pech - eine halbe Stunde früher und es wäre nicht passiert. Ich werde ja auch zahlen.
Dennoch habe ich keine Kosten verursacht, für die ich mich irgendwie schämen müsste. Ich habe bei einer netten Frau angerufen und sie hat es mir erklärt. Ich zahle schließlich Verwaltungskosten an die Uni ;o)
Wie siehst du denn den Fall, dass du eine Rechnung zu bezahlen vergisst, sie findest, bezahlst und drei Tage später flattert die Mahnung ins Haus!? Zahlst du die Mahngebühren nach!?!
Grüße!