Kündigung des Mietvertrages

Hallo Experten,

zum 01.10.2000 habe ich im gegenseitigen Einvernehmen meinen 5 Jahres Mietvertrag vor Ablauf der Mietdauer gekündigt, ein Nachmieter für meine Wohnung ist bereits gefunden.
Bei Einzug in die Wohnung in 1998 hat mein Vermieter freundlicher Weise eine Renovierung vorgenommen, unter anderem hat er die Küche tapeziert (die Tapeten wurden von mir gestellt und später vom Vermieter gezahlt) und alle anderen Räume neu gestrichen (Farbe hat der Vermieter übernommen).
Nunmehr verlangt mein Vermieter, daß ich mich an den Kosten meiner Nachmieter für einen neuerlichen Anstrich und eventuell neue Tapeten in der Küche beteilige. Besondere Verschmutzungen der Räume sind allerdings nicht gegeben.
In meinem Mietvertrag steht, daß bei Beendigung der Miete die Wohnung „sauber“ zu verlassen sei, weitere Anmerkungen gibt es nicht.
Muß ich mich jetzt tatsächlich an diesen Kosten beteiligen? In welchem Zustand muß ich die Wohnung hinterlassen?

Für Euren Rat bereits jetzt besten Dank.

Gruß,
Edgar

Hallo Edgar,

„sauber“ dürfte gleichbedeutend mit Besenrein sein.
Von daher hat die Wohnung bei Auszug tatsächlich nur sauber übergeben zu werden.

roland

Hallo,

soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird davon ausgegangen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen -oder auch besenreinen- Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden muss bei Ende des Mietverhältnisses. Hierzu empfiehlt sich in für die Zukunft auch ein Übernahmeprotokoll bei Einzug/Auszug.

Gemäß Ihren Schilderungen haben sie den Ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung hergestellt und dem Vermieter die Mietsache zurückgegeben. Dieser hat ja auch wohl keine Mängel beanstandet und die Mietsache vorbehaltslos angenommen.
Insofern ist die Beteiligung an den Kosten des Nachmieters für die Tapeten nicht gerechtfertigt. Anders wäre es wohl gewesen, hätten Sie die betroffenen Räume nicht tapeziert.