Ein Arbeitnehmer, der in den letzten fünf Jahren mindestens 2,5 Jahre privat versichert war, kann bei Eintritt in Altersteilzeit nicht mehr in die GKV wechseln.
Da die PKV-Beiträge sich nicht vermindern stellt sich die Frage: Wie hoch ist der Zuschuß den der Arbeitgeber lt. SGB zahlen muß? Halbiert er sich (wie bei der Gesetzlichen), oder bleibt er gleich?!
Mir kommt ein dummer Verdacht
Lt. Deiner Businesscard bist Du „Unternehmensberater Lohn und Gehalt“. Ich hoffe doch inständig, daß Du die Antworten auf Deine Fragen hier nicht etwa geschäftlich verwendest?
Lt. Deiner Businesscard bist Du „Unternehmensberater Lohn und
Gehalt“. Ich hoffe doch inständig, daß Du die Antworten auf
Deine Fragen hier nicht etwa geschäftlich verwendest?
Django
Es ist schlicht und ergreifend so, daß ich diesen Fall bei unserer letzte Abteilungsrunde mal so schilderte (absolut frei erfunden, rein der Neugier wegen) und keiner eine Antwort wußte…
Wenn es Dich beruhigt: Ich bin ein angestellter Arbeitnehmer, der schlicht und ergreifend versucht, sich mit allen Mitteln Informationen zu seinem Job zu besorgen.