Staatsrecht: Fraktionsstatus

Hallo,

ich habe mal eine Frage aus dem Staatsrecht. Da ich mit Sicherheit weiß, dass sie mir im Politikbereich nicht zufriedenstellend beantworten wird, versuch ichs mal hier.

Die WASG hat ja laut neuesten Informationen beschlossen, jetzt auch bei den Abgeordnetenhauswahlen in Berlin im Herbst gegen die Linkspartei.PDS anzutreten.

Da die Linkspartei.PDS im Bundestag aktuell ja als Fraktion tätig ist, Widerspricht das doch nun der Geschäftsordnung des Bundestages im Abschnitt IV §10 Absatz 1:

Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von Satz 1 zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.

Was folgt jetzt aus diesem Beschluss der WASG hinsichtlich des Fraktionsstatus? Wird/kann der Bundestag der Parteivereinigung den Fraktionsstatus aberkennen und in welcher Form kann er es tun? Per Wahl?
Oder gilt der Fraktionsstatus (aus welchen Gründen auch immer) noch diese Legislaturperiode?

Vielen Dank für

Hi,

der Beschluss der WASG hat keine weiteren Folgen für den Fraktionsstatus der Linken/PDS.
Spätere Landtagswahlen spielen für den Fraktionsstatus zumindest nach der Geschäftsordnung des Bundestages keine Rolle.

Da einzelne Kandidaten der WASG auf den Listen der neu benannten Linken/PDS kandidiert haben, ist die Bundestagsfraktion eine Fraktion einer einzigen Partei.

Der Fraktionsstatus der Linken/PDS bleibt also zumindest für diese Legislaturperiode bestehen.

Hallo,

der Beschluss der WASG hat keine weiteren Folgen für den
Fraktionsstatus der Linken/PDS.
Spätere Landtagswahlen spielen für den Fraktionsstatus
zumindest nach der Geschäftsordnung des Bundestages keine
Rolle.

Da einzelne Kandidaten der WASG auf den Listen der neu
benannten Linken/PDS kandidiert haben, ist die
Bundestagsfraktion eine Fraktion einer einzigen Partei.

Der Fraktionsstatus der Linken/PDS bleibt also zumindest für
diese Legislaturperiode bestehen.

So eindeutig ist es sicher nicht. 2 Juristen haben bekanntermaßen 3 verschiedene Meinungen. Insbesondere, wenn es sich um ein hochpolitisches Thema handelt.

Da die WASGler zwar auf Liste der PDS gewählt wurden aber dieser nicht angehören ist zumindest nach dem Wortlaut des zitierten §10 Absatz 1 der Fraktionsstatus nicht gegeben.

Da die Fraktionen jedoch konstituiert sind, müsste irgenjemand (z.B. der Bundestagspräsident) feststellen, dass die Voraussetzungen für den Fraktionsstatus nicht mehr gegeben sind.

Dies wird er nicht tun, da

  • es politisch inoportun ist und
  • die Linkspartei.PDS das Problem einfach lösen könnte, indem die WASGler einfach der PDS beitreten

Von daher ein rechtlich eher theoretisches, dafür ein politisch sehr praktisches Problem.

Rechtlich wie politisch viel interessanter sind jedoch die bestehenden Wahlanfechtungen der Bundestagswahl. Die Ereignisse in Berlin sollten geeignet sein, eine erfolgreiche Wahlanfechtung zu befördern.